Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
- Angelburg
- Bad Homburg v. d. Höhe
- Bad Nauheim
- Beselich
- Bischoffen
- Cornberg
- Dieburg
- Dornburg
- Ehrenberg (Rhön)
- Elbtal
- Eltville am Rhein
- Elz
- Florstadt
- Frankenberg (Eder)
- Frankfurt am Main
- Friedrichsdorf
- Fulda
- Gelnhausen
- Gernsheim
- Ginsheim-Gustavsburg
- Glashütten
- Großenlüder
- Hadamar
- Hanau
- Hattersheim am Main
- Herborn
- Heusenstamm
- Homberg (Efze)
- Kassel
- Kaufungen
- Kelsterbach
- Knüllwald
- Lautertal (Odenwald)
- Lichtenfels
- Limeshain
- Lohfelden
- Lorch
- Maintal
- Marburg
- Neu-Anspach
- Neuberg
- Neukirchen
- Nidderau
- Otzberg
- Poppenhausen (Wasserkuppe)
- Rödermark
- Rodgau
- Rosbach v. d. Höhe
- Roßdorf
- Rüsselsheim am Main
- Schwarzenborn
- Sinn
- Sinntal
- Tann (Rhön)
- Viernheim
- Wächtersbach
- Weilmünster
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) – - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Ehrenamt, Wahllokal, Bundestagswahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Landtagswahl, Stimmzettel, Europawahl, Kommunalwahl