Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung

    Rechtsreferendariat/Vorbereitungsdienst

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Im Anschluss an die erste Prüfung kann im Bereich der Rechtswissenschaft ein 2 Jähriger Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert werden, an dessen Ende das 2  Staatsexamen abgelegt wird. Hiermit wird die Befähigung zum Richteramt erlangt.

    Hinweise für Kassel: Vorbereitungsdienst / Referendare

    Die Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erstreckt sich grundsätzlich auf die Aufgaben, Tätigkeiten und Rechtsgebiete der ausbildenden Juristinnen und Juristen und hat insbesondere folgende Inhalte:

    • Vorbereitung von Verwaltungsentscheidungen,
    • Vorbereitung von Klageerwiderungen
    • Vorbereitung gutachterlicher Stellungnahmen
    • Vorbereitung und Leitung von Sitzungen des Anhörungsausschusses gemäß §§ 7 ff. Hess AGVwGO.

    Zuständigkeit

    Der Antrag auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen ist in zweifacher Ausfertigung unter Angabe des gewünschten Einstellungstermins an die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts zu richten, in dessen Bezirk die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen ständigen Wohnsitz hat.

    Bewerberinnen oder Bewerber ohne ständigen Wohnsitz in Hessen haben den Antrag an die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts zu richten, dessen Bezirk sie (als Erstwunsch) zugewiesen werden möchten.

    Über die Einstellung entscheidet der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

    Hinweise für Kassel: Vorbereitungsdienst / Referendare

    Die Zuweisung für die Verwaltungsstation im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes erfolgt durch das Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel.

    Bevor eine Zuweisung durch das Regierungspräsidium an den Landkreis Kassel erfolgt, sollten die Rechtsreferendarinnen und Referendare klären, ob beim Landkreis Kassel Ausbildungskapazitäten frei sind.

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeil 42

    60313 Frankfurt am Main

    ((Gerichtsgebäude D))

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 07:30 - 16:30 Uhr
    Freitag: 07:30 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Gehbehinderten Personen stehen an den Zugängen Rampen und im Gebäude Aufzüge zur Verfügung. Gegebenenfalls hilft Ihnen der Pförtner weiter.

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    1. ein eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf (zweifach),

    2. die Geburtsurkunde (zweifach), gegebenenfalls eine Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Geburtsurkunden der Kinder und gegebenenfalls der Tenor des Scheidungsurteils (je dreifach); (Die vorgenannten Urkunden müssen durch autorisierte Behörden (Standesämter, Gerichte, Ortsgerichte, Stadt) und Gemeindeverwaltungen usw.) amtlich oder von Notaren beglaubigt sein. Beglaubigungen durch Schulen, Pfarrämter, Krankenkassen o. ä. werden nicht anerkannt.),

    3. eine amtliche Meldebestätigung, aus der sich auch ergibt, seit wann Sie an Ihrem derzeitigen Wohnsitz gemeldet sind;

    4. eine Zivildienst- oder Wehrdienstbescheinigung bzw. eine Bescheinigung über den Bundesfreiwilligendienst oder über den Freiwilligen Wehrdienst

    5. beglaubigte Abschrift (nicht die Urschrift) des Zeugnisses (Gesamtzeugnis über staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) über die erste Prüfung bzw. die erste juristische Staatsprüfung (zweifach); wegen der Verteilung der Ausbildungsstellen nach Leistung muss die Examensnote

    bereits nachgewiesen und belegt sein. (vgl. § 26 JAG, §11 Abs. 3 JAO). Auch hier muss die Beglaubigung durch autorisierte Behörden (siehe 2.) erfolgt sein. Beglaubigungen durch Schulen, Pfarrämter, Krankenkassen o.ä. werden nicht anerkannt;

    6. zwei Lichtbilder;

    7. der Fragebogen (Vordruck HJV 102), der sorgfältig auszufüllen und zu unterschreiben ist (zweifach);

    8. eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Vordruck HJV 104), die sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben ist (zweifach);

    9. ein Führungszeugnis (Belegart 0) neueren Datums, das vom Bundeszentralregister ausgestellt und der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts nach Maßgabe des § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes unmittelbar übersandt wird. Es darf bezogen auf den angestrebten Einstellungstermin nicht älter als 6 Monate sein.

    Sie müssen das Führungszeugnis persönlich bei der Meldebehörde beantragen und dabei die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts, bei der oder dem Sie das Bewerbungsgesuch einzureichen beabsichtigen, als Empfangsbehörde angeben.

    Bewerberinnen und Bewerber aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Staaten haben außerdem ihren ausländerrechtlichen Status durch Vorlage einer Fotokopie der entsprechenden Seiten ihres Reisepasses und des Aufenthaltstitels nachzuweisen. Die Einstellung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Aufenthaltstitel bis zur Beendigung der Ausbildung Gültigkeit hat. Wenden Sie sich zur Erlangung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.

    Voraussetzungen

    Bestandene erste juristische Prüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss der oder dem zuständigen Landgerichtspräsidentin oder Landgerichtspräsidenten mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen zugehen. Später oder unvollständig eingehende Anträge können regelmäßig erst für den darauf folgenden Einstellungstermin berücksichtigt werden

    Fristen

    Die Bewerbung samt vollständiger Unterlagen für den juristischen Vorbereitungsdienst muss spätestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin (Einstellungen erfolgen zu Beginn eines jedem ungeraden Monats).

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 6 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat erhalten Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 28.11.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Diplom-Jurist, Magister juris, Volljurist, Vorbereitungsdienst, höherer Dienst, Rechtsreferendar, Richteramt, Rechtsassessor

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de