Hilfe zur Gesundheit Erbringung
    99107013148000

    Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)

    Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

    Dazu gehören

    • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
    • Hilfe bei Krankheit
    • Hilfe zur Familienplanung
    • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
    • Hilfe bei Sterilisation  

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.

    Ansprechpartner

    50.6 - Betreuungsstelle für Zuwanderer / Krankenhilfe

    Beschreibung

    Die Betreuungsstelle für Zuwanderer ist zuständig für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in den verschiedenen Gemeinden des Schwalm-Eder-Kreises.
    Die einzelnen Ortschaften sind unter den Orientierungshelfern (Sozialarbeit)  und den Sachbearbeitern aufgeteilt, wodurch jeder Flüchtling einen zentralen Ansprechpartner hat.
    Die Flüchtlinge haben die Möglichkeit während der Sprechstunden die Betreuungsstelle in Homberg aufzusuchen. Dort sind auch die beiden Dolmetscher anwesend.  Oder aber sie nutzen die Sprechstunden in ihren Heimatorten, die regelmäßig von den Sozialarbeitern abgehalten werden.
    So lange das Asylverfahren andauert, ist die Betreuungsstelle für Zuwanderer Ansprechpartner. Ab Erteilung eines Aufenthaltstitels endet die Zuständigkeit der Sozialverwaltung.

    Außerdem ist die Betreuungsstelle Anlaufpunkt für Spätaussiedler.

    Des Weiteren befindet sich in der Betreuungsstelle der Bereich der Krankenhilfe. Hier erhalten die Asylsuchenden/Flüchtlinge Hilfe in Krankheitsfällen. Die Asylsuchenden/Flüchtlinge erhalten  während ihres Asylverfahrens keine gesetzliche Krankenversorgung sondern lediglich Schmerz- und Akutbehandlung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 7
    34576 Homberg (Efze)

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    Kein Aufzug vorhanden
    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Oder nach individueller Vereinbarung.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag:und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag:von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05681 775-5050

    Fax: 05681 775-5021

    E-Mail: zuwanderer@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 24.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

    Voraussetzungen

    • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
    • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.

    Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.  

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 16.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2008
    Technisch geändert am 07.07.2024

    Stichwörter

    Gesundheitsdienst, Krankenversicherung, Untersuchung, Krankheit, Hilfe zur Gesundheit, Früherkennung, Sozialhilfeleistungen, Verhütung, Vorsorgeleistungen, Behandlungsschein, Elektronische Gesundheitskarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019