Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)

    Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

    Dazu gehören

    • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
    • Hilfe bei Krankheit
    • Hilfe zur Familienplanung
    • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
    • Hilfe bei Sterilisation  

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.

    Ansprechpartner

    50.6 - Betreuungsstelle für Zuwanderer / Krankenhilfe

    Beschreibung

    Die Betreuungsstelle für Zuwanderer ist zuständig für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in den verschiedenen Gemeinden des Schwalm-Eder-Kreises.
    Die einzelnen Ortschaften sind unter den Orientierungshelfern (Sozialarbeit)  und den Sachbearbeitern aufgeteilt, wodurch jeder Flüchtling einen zentralen Ansprechpartner hat.
    Die Flüchtlinge haben die Möglichkeit während der Sprechstunden die Betreuungsstelle in Homberg aufzusuchen. Dort sind auch die beiden Dolmetscher anwesend.  Oder aber sie nutzen die Sprechstunden in ihren Heimatorten, die regelmäßig von den Sozialarbeitern abgehalten werden.
    So lange das Asylverfahren andauert, ist die Betreuungsstelle für Zuwanderer Ansprechpartner. Ab Erteilung eines Aufenthaltstitels endet die Zuständigkeit der Sozialverwaltung.

    Außerdem ist die Betreuungsstelle Anlaufpunkt für Spätaussiedler.

    Des Weiteren befindet sich in der Betreuungsstelle der Bereich der Krankenhilfe. Hier erhalten die Asylsuchenden/Flüchtlinge Hilfe in Krankheitsfällen. Die Asylsuchenden/Flüchtlinge erhalten  während ihres Asylverfahrens keine gesetzliche Krankenversorgung sondern lediglich Schmerz- und Akutbehandlung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 7

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Oder nach individueller Vereinbarung.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag:und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag:von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-5050

    Telefax: 05681 775-5021

    E-Mail: zuwanderer@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    53.5 - Sozialpsychiatrischer Dienst

    Beschreibung

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind Ansprechpartner für Erwachsene 

    • mit seelischen Belastungen und Problemen
    • mit psychischen Erkrankungen
    • in Lebenskrisen, auch mit Suizidgedanken
    • mit Suchtproblemen

    sowie für deren Angehörige, Freunde und Bekannte.

    Wenn Sie Probleme im Umgang mit legalen Suchtmitteln wie Alkohol, Medikamente oder Glücksspiel haben und älter als 30 Jahre sind, wenden Sie sich bitte an unsere Suchtberatung.

    Sind Sie unter 30 Jahre alt oder haben Probleme durch den Konsum illegaler Suchtmittel, wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 5

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag:und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag:von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-5364

    Telefax: 05681 775-5307

    E-Mail: sozialpsychiatrischer.dienst@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag zur Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte/eines Behandlungsscheines
    • Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
    • Personalausweis oder Pass
    • Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
    • erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide

    Über die im Einzelfall erforderliche Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Formulare

    Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

    Voraussetzungen

    • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
    • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.

    Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.  

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Untersuchung, Sozialhilfeleistungen, Früherkennung, Vorsorgeleistungen, Hilfe zur Gesundheit, Krankheit, Krankenversicherung, Behandlungsschein, Elektronische Gesundheitskarte, Verhütung, Gesundheitsdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019