Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)

    Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

    Dazu gehören

    • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
    • Hilfe bei Krankheit
    • Hilfe zur Familienplanung
    • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
    • Hilfe bei Sterilisation  

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 1

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Besondere soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 1

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Krankenhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 1

    Postfach

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Sozialhilfe

    Adresse

    Postanschrift

    Friedloser Straße 12

    Postfach

    36251 Bad Hersfeld

    Postanschrift

    Lindenstr. 1

    Postfach

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Ambulante Hilfe zur Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 1

    Postfach

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag zur Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte/eines Behandlungsscheines
    • Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
    • Personalausweis oder Pass
    • Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
    • erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide

    Über die im Einzelfall erforderliche Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Formulare

    Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

    Voraussetzungen

    • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
    • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.

    Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.  

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Sozialhilfeleistungen, Früherkennung, Behandlungsschein, Vorsorgeleistungen, Krankenversicherung, Krankheit, Verhütung, Hilfe zur Gesundheit, Elektronische Gesundheitskarte, Untersuchung, Gesundheitsdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)