Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)
Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.
Beschreibung
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.
Dazu gehören
- Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
Hinweise für Münchhausen: Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Aktuelles
Der Fachbereich Familie, Jugend und Soziales besteht aus insgesamt 8 Fachdiensten und nimmt die unterschiedlichsten sozialen Aufgabenbereiche wahr.
Beschreibung
Aufgabenstellung und Arbeitsweise des Fachbereiches haben sich in den letzen Jahren zu einem modernen Dienstleistungsangebot gewandelt. Der Fachbereich Familie, Jugend und Soziales hat den Auftrag, Menschen bei der selbstverantwortlichen Lebensgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen. Dazu bieten wir ein umfangreiches Beratungs- und Hilfsangebot an, das die Wünsche und Bedarfe des einzelnen Menschen beachtet.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: FBFJS@marburg-biedenkopf.de
Internet
Weitere Informationen
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Soziales
Aktuelles
Der Fachdienst Soziales umfasst die im Sozialgesetzbuch (SGB XII) genannten Leistungen der Sozialhilfe, die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für Leistungen ab Geburt bis zur Beendigung der Schulausbildung und nach dem Renteneintritt, den Bereich Flüchtlingsdienst und Lastenausgleich.
Beschreibung
Sozialhilfe
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht und in der Zusammenarbeit mit den Leistungsberechtigten diese zu befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Sozialhilfe wird nachrangig gegenüber dem Einkommen aus Arbeit sowie von Einnahmen und Vermögen des Leistungsberechtigten und gegenüber anderen Sozialleistungsträgern gewährt.
Sozialhilfe kann in Form von persönlichen Hilfen, Geld- oder Sachleistungen erfolgen.
Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Weiteres Ziel ist, Menschen mit einer Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.
Flüchtlingsdienst
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist verpflichtet, entsprechend einer festgelegten Quote Spätaussiedler aufzunehmen und unterzubringen. Diese werden nach ihrer Ankunft in der Bundesrepublik im Grenzdurchgangslager Friedland auf die einzelnen Gebietskörperschaften bundesweit verteilt.
Lastenausgleich
Im Bereich des Lastenausgleichs wurden in der Vergangenheit für Deutsche, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten, Entschädigungsleistungen gewährt.
Heute beschränkt sich die Bearbeitung auf die Abwicklung und die Archivierung von Altfällen; Neuanträge können keine mehr gestellt werden.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Internet
Weitere Informationen
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachteam SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung)
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontaktperson
Frau Stephanie Balzer
Herr Frederik Hakelberg
Herr Jannik Jung
Frau Nina Körner
Herr Matthias Muth
Frau Andrea Opper
Frau Marisa Orth
Frau Franziska Rennhack
Frau Merve Sari
Herr Pierre Schmidt
Frau Zeljka Stojicic
Herr Pascal Wolf
Frau Pia Ziegler
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag zur Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte/eines Behandlungsscheines
- Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
- Personalausweis oder Pass
- Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
- erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide
Über die im Einzelfall erforderliche Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
Voraussetzungen
- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
- Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.
Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022
Stichwörter
Elektronische Gesundheitskarte, Untersuchung, Früherkennung, Krankenversicherung, Hilfe zur Gesundheit, Sozialhilfeleistungen, Krankheit, Gesundheitsdienst, Verhütung, Vorsorgeleistungen, Behandlungsschein