Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)

    Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

    Dazu gehören

    • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
    • Hilfe bei Krankheit
    • Hilfe zur Familienplanung
    • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
    • Hilfe bei Sterilisation  

    Hinweise für Breidenbach: Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachbereich Familie, Jugend und Soziales

    Aktuelles

    Der Fachbereich Familie, Jugend und Soziales besteht aus insgesamt 8 Fachdiensten und nimmt die unterschiedlichsten sozialen Aufgabenbereiche wahr.

    Beschreibung

    Aufgabenstellung und Arbeitsweise des Fachbereiches haben sich in den letzen Jahren zu einem modernen Dienstleistungsangebot gewandelt. Der Fachbereich Familie, Jugend und Soziales hat den Auftrag, Menschen bei der selbstverantwortlichen Lebensgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen. Dazu bieten wir ein umfangreiches Beratungs- und Hilfsangebot an, das die Wünsche und Bedarfe des einzelnen Menschen beachtet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
    Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
    Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Soziales

    Aktuelles

    Der Fachdienst Soziales umfasst die im Sozialgesetzbuch (SGB XII) genannten Leistungen der Sozialhilfe, die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für Leistungen ab Geburt bis zur Beendigung der Schulausbildung und nach dem Renteneintritt, den Bereich Flüchtlingsdienst und Lastenausgleich.

    Beschreibung

    Sozialhilfe
    Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht und in der Zusammenarbeit mit den Leistungsberechtigten diese zu befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Sozialhilfe wird nachrangig gegenüber dem Einkommen aus Arbeit sowie von Einnahmen und Vermögen des Leistungsberechtigten und gegenüber anderen Sozialleistungsträgern gewährt.

    Sozialhilfe kann in Form von persönlichen Hilfen, Geld- oder Sachleistungen erfolgen.

    Eingliederungshilfe
    Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Weiteres Ziel ist, Menschen mit einer Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.

    Flüchtlingsdienst
    Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist verpflichtet, entsprechend einer festgelegten Quote Spätaussiedler aufzunehmen und unterzubringen. Diese werden nach ihrer Ankunft in der Bundesrepublik im Grenzdurchgangslager Friedland auf die einzelnen Gebietskörperschaften bundesweit verteilt.

    Lastenausgleich
    Im Bereich des Lastenausgleichs wurden in der Vergangenheit für Deutsche, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten, Entschädigungsleistungen gewährt.

    Heute beschränkt sich die Bearbeitung auf die Abwicklung und die Archivierung von Altfällen; Neuanträge können keine mehr gestellt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
    Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
    Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachteam SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
    Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
    Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Breidenbach - Gemeindepflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4-14

    35236 Breidenbach

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Fußläufig erreichbar
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Sprechzeiten im Rathaus:
    Montag und Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr
    und nach vorheriger Vereinbarung

    Terminvereinbarungen für Hausbesuche sind
    auch außerhalb dieser Sprechzeiten möglich.

    Kontakt

    Telefon: +49 6465 68-53

    Sonstiges (MOBILE): +49 151 42089268

    E-Mail: gemeindepflege@breidenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Was macht die Gemeindepflege?

    Die Gemeindepflege ist eine wichtige soziale Dienstleistung zur Beratung der hilfe- und unterstützungsbedürftigen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Breidenbach. Das Beratungsangebot ist kostenlos.

    Die Aufgaben der Gemeindepflege sind unter anderem:

    • Pflege- und Verweisberatung:
      Um umfassende und individuelle Beratung zu gewährleisten, wird die Gemeindepflege eng mit den Hilfebedürftigen und ihren Angehörigen zusammen arbeiten. Es sollen Lösungen gefunden werden, die den jeweils aktuellen Bedürfnissen der Menschen am besten entsprechen.

      Eine wichtige Aufgabe ist es, Ratsuchende an geeignete Dienstleister und Unterstützungsmöglichkeiten zu vermitteln. Hierzu gehören beispielsweise Empfehlungen und Verweise zu Dienstleistungen wie „Essen auf Rädern“, Hausnotrufsystemen, Pflegediensten, Hauswirtschaftsdiensten, Ärzten, Therapeuten und noch vielen anderen relevanten Dienstleistern.
    • Hausbesuche:
      Ein wesentlicher Teil der Arbeit besteht darin, persönliche Hausbesuche bei hilfe- und unterstützungsbedürftigen Personen durchzuführen. Dies ermöglicht, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen vor Ort zu erfassen und entsprechende Empfehlungen zu geben.
    • Hilfe bei Formalitäten:
      Ein weiterer Aspekt der Tätigkeit ist es, bei der Bewältigung der bürokratischen Anforderungen im Zusammenhang mit Behörden, Kassen, Versicherungen, Ärzten, u.a. zu helfen. Dies umfasst z.B. die Unterstützung bei Anträgen und Einspruch bei Ablehnung eines Pflegegrads.
    • Versorgungslücken erkennen:
      Wie sind wir in Breidenbach aufgestellt? Was fehlt unseren Bürger*innen im Bereich der ärztlichen / pflegerischen Versorgung bzw. sozialen Teilhabe? Auf diese Fragen möchte die Gemeindepflege einen Blick richten und gemeinsam mit allen Interessierten versuchen, weitere Unterstützungsangebote aufzubauen (z.B. Bürgerverein, Treffs für pflegende Angehörige).

    Stichwörter

    Gemeindepflege

    Version

    Technisch geändert am 27.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag zur Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte/eines Behandlungsscheines
    • Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
    • Personalausweis oder Pass
    • Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
    • erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide

    Über die im Einzelfall erforderliche Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Formulare

    Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

    Voraussetzungen

    • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
    • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.

    Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.  

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Behandlungsschein, Krankenversicherung, Gesundheitsdienst, Früherkennung, Untersuchung, Sozialhilfeleistungen, Hilfe zur Gesundheit, Vorsorgeleistungen, Krankheit, Elektronische Gesundheitskarte, Verhütung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019