Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)
Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.
Beschreibung
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.
Dazu gehören
- Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.
Ansprechpartner
Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen - SGB XII Offene Hilfen und Vertragsverhandlungen - Team Mitte/Ost
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Wolfram (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Ari - Arsm, P
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2244
E-Mail: m.wolfram@kreis-offenbach.de
Frau Benedikt (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Som - Sz, Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3371
E-Mail: u.benedikt@kreis-offenbach.de
Herr Komo (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben A - Arh
Hausanschrift
E-Mail: u.komo@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2166
Frau Molitor (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Arsn - Az, F, O, Sm - Sol, Y
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2197
E-Mail: b.molitor@kreis-offenbach.de
Herr Biegel (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Ba - Brz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2224
E-Mail: v.biegel@kreis-offenbach.de
Frau Heeg (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Cho - Col, R, Walt - Wz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2177
E-Mail: i.heeg@kreis-offenbach.de
Frau Acht (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben D, I, Q, X
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3153
E-Mail: m.acht@kreis-offenbach.de
Frau Uhlisch (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben E, Jaku - Jz, Ks - Kz, L
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2199
E-Mail: m.uhlisch@kreis-offenbach.de
Frau Hübl (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben G, Ja - Jakt, Ka - Kal, N
Hausanschrift
E-Mail: f.huebl@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2113
Frau Sümer (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben H, U, Wa - Wals
Hausanschrift
E-Mail: f.suemer@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2261
Herr Ochs (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Kam - Krz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2320
E-Mail: c.ochs@kreis-offenbach.de
Frau Aybilek (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Sa - Sl
Hausanschrift
E-Mail: e.aybilek@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3149
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag zur Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte/eines Behandlungsscheines
- Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
- Personalausweis oder Pass
- Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
- erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide
Über die im Einzelfall erforderliche Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
Voraussetzungen
- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
- Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.
Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022
Stichwörter
Sozialhilfeleistungen, Früherkennung, Behandlungsschein, Vorsorgeleistungen, Krankenversicherung, Krankheit, Verhütung, Hilfe zur Gesundheit, Elektronische Gesundheitskarte, Untersuchung, Gesundheitsdienst