Hilfe zur Gesundheit Erbringung
    99107013148000

    Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)

    Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

    Dazu gehören

    • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
    • Hilfe bei Krankheit
    • Hilfe zur Familienplanung
    • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
    • Hilfe bei Sterilisation  

    Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    Die Hilfen nach dem Fünften Kapitel SGB XII entsprechen der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Leistungen, die über den Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, können nicht gewährt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Soziale Sicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Michelstädter Str. 12

    64711 Erbach

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    Folgeantrag / Überprüfungsbogen auf Leistungen nach dem -Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) -Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag zur Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte/eines Behandlungsscheines
    • Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
    • Personalausweis oder Pass
    • Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
    • erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide

    Über die im Einzelfall erforderliche Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    • Vollständiger Antrag SGB XII zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen – oder Leistungsbescheid existenzsichernde Leistungen
    • Nachweise der letzten gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie des Zeitpunkts und Grund der Beendigung der Versicherung
    • Zusatzbogen Hilfen zur Gesundheit zur Wahl der betreuenden Krankenkasse

    Antragsformulare finden Sie im Punkt "Anträge / Formulare. Sie können Formulare zudem im Kommunalen Service-Center der Kreisverwaltung oder bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Odenwaldkreis abholen.

    Sollten im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

    Formulare

    Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

    Voraussetzungen

    • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
    • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.

    Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.  

    Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    Wenn Sie die Kosten einer ärztlichen Behandlung oder für benötigte Medikamente / Hilfsmittel nicht zahlen können, müssen Sie uns vor Inanspruchnahme der Leistung über Ihre Notlage informieren. 

    Die Mitarbeitenden des Sozialamts prüfen den Antrag und Möglichkeiten einer vorrangigen Krankenversicherung. In dringenden Fällen kann ein Behandlungsschein von uns ausgestellt werden.

    Generell erfolgt bei Gewährung von Hilfen zur Gesundheit eine Beauftragung einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl mit der Abwicklung der Krankenhilfe. Diese stellt dem Antragsteller /Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft eine elektronische Gesundheitskarte aus.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    Leistungen der Hilfe zur Gesundheit werden frühstens ab Bekanntwerden gewährt. Sie müssen uns vor Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung, die vom Sozialamt gezahlt werden soll, über Ihre Notlage informieren. Die Rechnungsstellung ist nicht der Zeitpunkt der Leistung.

    Vor Ausstellen eines Behandlungsscheins durch das Sozialamt ist ein Antrag zu stellen und die Voraussetzungen der Hilfe zu prüfen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Früherkennung, Krankenversicherung, Vorsorgeleistungen, Elektronische Gesundheitskarte, Verhütung, Sozialhilfeleistungen, Gesundheitsdienst, Behandlungsschein, Untersuchung, Krankheit, Hilfe zur Gesundheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019