Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)
Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.
Beschreibung
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.
Dazu gehören
- Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis
Die Hilfen nach dem Fünften Kapitel SGB XII entsprechen der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Leistungen, die über den Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, können nicht gewährt werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Soziale Sicherung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Hilfe zur Gesundheit
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06062 6014-2203
Formulare
Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Folgeantrag / Überprüfungsbogen auf Leistungen nach dem -Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) -Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Zusatzbogen Hilfe zur Gesundheit
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag zur Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte/eines Behandlungsscheines
- Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
- Personalausweis oder Pass
- Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
- erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide
Über die im Einzelfall erforderliche Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis
- Vollständiger Antrag SGB XII zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen – oder Leistungsbescheid existenzsichernde Leistungen
- Nachweise der letzten gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie des Zeitpunkts und Grund der Beendigung der Versicherung
- Zusatzbogen Hilfen zur Gesundheit zur Wahl der betreuenden Krankenkasse
Antragsformulare finden Sie im Punkt "Anträge / Formulare. Sie können Formulare zudem im Kommunalen Service-Center der Kreisverwaltung oder bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Odenwaldkreis abholen.
Sollten im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
Voraussetzungen
- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
- Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.
Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.
Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis
Wenn Sie die Kosten einer ärztlichen Behandlung oder für benötigte Medikamente / Hilfsmittel nicht zahlen können, müssen Sie uns vor Inanspruchnahme der Leistung über Ihre Notlage informieren.
Die Mitarbeitenden des Sozialamts prüfen den Antrag und Möglichkeiten einer vorrangigen Krankenversicherung. In dringenden Fällen kann ein Behandlungsschein von uns ausgestellt werden.
Generell erfolgt bei Gewährung von Hilfen zur Gesundheit eine Beauftragung einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl mit der Abwicklung der Krankenhilfe. Diese stellt dem Antragsteller /Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft eine elektronische Gesundheitskarte aus.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis
Leistungen der Hilfe zur Gesundheit werden frühstens ab Bekanntwerden gewährt. Sie müssen uns vor Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung, die vom Sozialamt gezahlt werden soll, über Ihre Notlage informieren. Die Rechnungsstellung ist nicht der Zeitpunkt der Leistung.
Vor Ausstellen eines Behandlungsscheins durch das Sozialamt ist ein Antrag zu stellen und die Voraussetzungen der Hilfe zu prüfen.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022
Stichwörter
Früherkennung, Krankenversicherung, Vorsorgeleistungen, Elektronische Gesundheitskarte, Verhütung, Sozialhilfeleistungen, Gesundheitsdienst, Behandlungsschein, Untersuchung, Krankheit, Hilfe zur Gesundheit