Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)
Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.
Beschreibung
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.
Dazu gehören
- Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.
Ansprechpartner
Stadt Gernsheim - Sozialberatung
Adresse
Hausanschrift
Stadthausstraße 2
64579 Gernsheim
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Landkreis Groß-Gerau - Soziale Sicherung - Allgemeine Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Internet
Landkreis Groß-Gerau - Soziale Sicherung
Adresse
Hausanschrift
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06152 989-638(Asyl und Zuwanderung)
Telefon Festnetz: 06152 989-685(BAFöG)
Telefon Festnetz: 06152 989-386(Besondere Soziale Hilfen)
Telefon Festnetz: 06152 989-767(Eingliederungshilfe)
Telefon Festnetz: 06152 989-463(Pflegestützpunkt)
Telefon Festnetz: 06152 989-321(Bedarfsermittlung und Sozialberatung)
Telefon Festnetz: 06152 989-47184056(Sozialplanung)
E-Mail: Sozialdienst-asyl@kreisgg.de(Asyl und Zuwanderung)
E-Mail: bafoeg@kreisgg.de(BAFöG)
E-Mail: altenhilfe@kreisgg.de(Besondere Soziale Hilfen)
E-Mail: sd@kreisgg.de(Eingliederungshilfe)
E-Mail: pflegestuetzpunkt@kreisgg.de(Pflegestützpunkt)
E-Mail: sd@kreisgg.de(Bedarfsermittlung und Sozialberatung)
E-Mail: sozialplanung@kreisgg.de(Sozialplanung)
Internet
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
Voraussetzungen
- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
- Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.
Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 16.02.2022
Stichwörter
Gesundheitsdienst, Krankenversicherung, Untersuchung, Krankheit, Hilfe zur Gesundheit, Früherkennung, Sozialhilfeleistungen, Verhütung, Vorsorgeleistungen, Behandlungsschein, Elektronische Gesundheitskarte