Kolleg Aufnahme
    99088004034000

    Hessenkolleg

    Wenn Sie als Erwachsener die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben wollen und nicht berufstätig sind, dann können Sie sich an einer Schule des Zweiten Bildungswegs bewerben.

    Beschreibung

    Hessenkollegs bieten - wie Abendgymnasien - aufbauend auf unterschiedlichen Bildungsbiografien eigenständige Wege, die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur) nachträglich zu erwerben und sich damit für ein Studium oder für berufliche Anforderungen zu qualifizieren. Der Unterricht wird ab der Einführungsphase auf der Grundlage der Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe erteilt, berücksichtigt aber die Berufserfahrungen der Studierenden und ihr Alter.

    Zuständigkeit

    In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

    Aktuelles

    Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 10
    65185 Wiesbaden

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    Öffnungszeiten

    • Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0611 368-0

    Fax: 0611 368-2099

    E-Mail: poststelle@kultus.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HMKB

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie können in ein Abendgymnasium oder Hessenkolleg aufgenommen werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie haben einen Schulabschluss, der mindestens dem Hauptschulabschluss entspricht.
    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
    • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 2 Jahre beruflich gearbeitet.
    • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse, um dem Unterricht folgen zu können.
    • Sie bestehen eine Eignungsprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik.
    • Sie zeigen in einem Beratungsgespräch, dass Ihre Motivation und Lernhaltung ein erfolgreiches Arbeiten erwarten lassen.

    Eine nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bis zu einem Jahr auf die erforderliche Berufstätigkeit angerechnet werden. Wehrdienst, Zivil- oder Entwicklungsdienst sowie ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr werden ebenfalls berücksichtigt. In besonderen Lebenssituationen kann die Schule im Einzelfall auf den Nachweis der Berufstätigkeit verzichten.

    Sie können nur aufgenommen werden, wenn Sie die allgemeine Hochschulreife noch nicht erworben haben und die Abiturprüfung nicht mehr als einmal nicht bestanden haben.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Sie bewerben sich direkt bei dem Kolleg, das Sie besuchen möchten und reichen alle Unterlagen ein, mit denen Sie nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.

    Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen Sie benötigen, können Sie sich beraten lassen.

    Die Schulleitung prüft Ihre Vorkenntnisse und führt mit Ihnen ein Beratungsgespräch. Auf dieser Grundlage entscheidet die Schule, ob Sie in den Vorkurs oder in die Einführungsphase aufgenommen werden. Wenn Sie einen Hauptschulabschluss haben, besuchen Sie den Vorkurs verpflichtend. In die Einführungsphase können Sie direkt einsteigen, wenn Sie einen mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) oder einen gleichwertigen Abschluss besitzen.

    Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Schule.

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 05.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2008
    Technisch geändert am 14.04.2026

    Stichwörter

    Abitur, Kolleg, Institut, Hochschulreife, Fachhochschulreife, Erwachsenenbildung, HKM

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019