Grundschule
Beschreibung
In die Grundschule kommen Kinder mit vielen unterschiedlichen Erfahrungen und Lernvoraussetzungen. Das Lernen in der Grundschule knüpft an diese individuellen Lernbedürfnisse der Kinder an und ermöglicht ihnen, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu vertiefen und zu erweitern.
Die Grundschule als gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens umfasst die ersten vier Jahrgangsstufen. In der Regel kommen Kinder in Hessen im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Jüngere Kinder, sogenannte Kann-Kinder, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens.
Nach einer Grundschulzeit von vier Jahren wechseln die Kinder in Hessen auf die weiterführende Schule. Die Wahl des Bildungsgangs nach der Grundschule ist grundsätzlich Sache der Eltern, die bei dieser Entscheidung vor allem von den Lehrkräften der Grundschulen unterstützt werden.
Zuständigkeit
Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über den Beginn der Schulpflicht ihres Kindes informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.
Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Aktuelles
Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.
Kontakt
Internet
Stichwörter
HKM
Rheingau-Taunus-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei
Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
- Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Kreisverwaltung Rheingau-Taunus
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
- Grundschule(Hessisches Kultusministerium)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016
Stichwörter
Vollzeitschulpflicht, Schulbeginn, Schulpflicht, Einschulungsuntersuchung, vollzeitschulpflichtig, Allgemeine Schulpflicht, Einschulung