Schulaufsicht Durchführung für Grundschulen

    Grundschule

    Beschreibung

    In die Grundschule kommen Kinder mit vielen unterschiedlichen Erfahrungen und Lernvoraussetzungen. Das Lernen in der Grundschule knüpft an diese individuellen Lernbedürfnisse der Kinder an und ermöglicht ihnen, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu vertiefen und zu erweitern.

    Die Grundschule als gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens umfasst die ersten vier Jahrgangsstufen. In der Regel kommen Kinder in Hessen im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Jüngere Kinder, sogenannte Kann-Kinder, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens.

    Nach einer Grundschulzeit von vier Jahren wechseln die Kinder in Hessen auf die weiterführende Schule. Die Wahl des Bildungsgangs nach der Grundschule ist grundsätzlich Sache der Eltern, die bei dieser Entscheidung vor allem von den Lehrkräften der Grundschulen unterstützt werden.

    Zuständigkeit

    Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über den Beginn der Schulpflicht ihres Kindes informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.

    Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

    Aktuelles

    Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 10

    65185 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    • Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    HKM

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Main-Kinzig-Kreis - Schulentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr

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    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Vollzeitschulpflicht, Schulbeginn, Schulpflicht, Einschulungsuntersuchung, vollzeitschulpflichtig, Allgemeine Schulpflicht, Einschulung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de