Grundschule
Beschreibung
In die Grundschule kommen Kinder mit vielen unterschiedlichen Erfahrungen und Lernvoraussetzungen. Das Lernen in der Grundschule knüpft an diese individuellen Lernbedürfnisse der Kinder an und ermöglicht ihnen, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu vertiefen und zu erweitern.
Die Grundschule als gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens umfasst die ersten vier Jahrgangsstufen. In der Regel kommen Kinder in Hessen im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Jüngere Kinder, sogenannte Kann-Kinder, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens.
Nach einer Grundschulzeit von vier Jahren wechseln die Kinder in Hessen auf die weiterführende Schule. Die Wahl des Bildungsgangs nach der Grundschule ist grundsätzlich Sache der Eltern, die bei dieser Entscheidung vor allem von den Lehrkräften der Grundschulen unterstützt werden.
Zuständigkeit
Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über den Beginn der Schulpflicht ihres Kindes informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.
Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Weitere Informationen zu den Bildungseinrichtungen im Kreis Bergstraße finden Sie
hier
Für Rückfragen finden Sie dort auch die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner in den Schulen, in der Kreisverwaltung sowie im Staatlichen Schulamt. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, einen Blick auf die Homepages der Schulen zu werfen, die Sie vom Schulwegweiser aus erreichen können.
Mit Hilfe des interaktiven Schulwegweisers können Sie auf virtuellem Wege unsere Schulen im Kreis Bergstraße besuchen und sich ein genaues Bild über die Angebote, Schwerpunkte und pädagogischen Konzepte machen.
Bei dieser Schulform regelt der Kreis Bergstraße als Schulträger auch die Schulbezirksgrenzen, diese Aufgabe übernimmt im Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft Frau Blume.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Aktuelles
Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.
Kontakt
Internet
Stichwörter
HKM
Kreisverwaltung Bergstraße - Stabsstelle Schulplanung und Entwicklung
Adresse
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Postanschrift
Tiergartenstraße 7a
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Kontaktperson
Frau Claudia Blume
Hausanschrift
Frau Kathrin Kocher
Frau Beate Pfündl
Hausanschrift
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
- Grundschule(Hessisches Kultusministerium)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016
Stichwörter
Vollzeitschulpflicht, Schulbeginn, Schulpflicht, Einschulungsuntersuchung, vollzeitschulpflichtig, Allgemeine Schulpflicht, Einschulung