Grundschule
Beschreibung
In die Grundschule kommen Kinder mit vielen unterschiedlichen Erfahrungen und Lernvoraussetzungen. Das Lernen in der Grundschule knüpft an diese individuellen Lernbedürfnisse der Kinder an und ermöglicht ihnen, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu vertiefen und zu erweitern.
Die Grundschule als gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens umfasst die ersten vier Jahrgangsstufen. In der Regel kommen Kinder in Hessen im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Jüngere Kinder, sogenannte Kann-Kinder, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens.
Nach einer Grundschulzeit von vier Jahren wechseln die Kinder in Hessen auf die weiterführende Schule. Die Wahl des Bildungsgangs nach der Grundschule ist grundsätzlich Sache der Eltern, die bei dieser Entscheidung vor allem von den Lehrkräften der Grundschulen unterstützt werden.
Hinweise für Darmstadt: Grundschulen
Grundschulen
Die 18 Grundschulen in Darmstadt sind die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens für alle Kinder und umfassen die Jahrgangsstufen 1 – 4. Die Grundschule knüpft an die vorschulischen Erfahrungen an und führt die Kinder unter Berücksichtigung ihrer individuellen Fähigkeiten zu kindgemäßen Formen des Lernens. Die Aufnahme in die zuständige Grundschule regelt die Satzung der Schulbezirke und basiert auf der Feststellung der allgemeinen Schulpflicht und Schulfähigkeit.
Schulpflicht
Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August des gleichen Jahres. Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis 1. Januar des Folgejahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern (zu richten an die zuständige Grundschule) in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand haben. Die Entscheidung trifft das Staatliche Schulamt.
Schulfähigkeit
Nach Anhörung der Eltern und unter Beteiligung des schulpsychologischen Dienstes können Kinder von der Schulleiterin oder dem Schulleiter von der Teilnahme am Unterricht zurückgestellt werden. Bestehen vor der Aufnahme eines Kindes in die Grundschule oder während des ersten Schulhalbjahres Zweifel, ob das Kind geistig, seelisch, körperlich oder sozial genügend entwickelt ist, um am Unterricht mit Erfolg teilzunehmen, so kann die Schulleitung nach Anhörung der Eltern unter Beteiligung des schulärztlichen und schulpsychologischen Dienstes das Kind für die Dauer eines Schuljahres vom Schulbesuch zurückstellen.
Betreuende Grundschulen
An allen Darmstädter Grundschulen findet eine Betreuung vor Unterrichtsbeginn und im Anschluss an den Unterricht statt. Teilweise mit Mittagessen + Hausaufgabenbetreuung. Ziele der Betreuenden Grundschulen sind: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, den Lebensalltag und die Schullaufbahn der Schüler abzusichern und die Bildungsbeteiligung von Schülern zu verbessern.
Eingangstufe
An zwei Grundschulen der Stadt Darmstadt - Bessungerschule und Goetheschule - ist die Einschulung fünfjähriger Kinder möglich. An diesen Schulen haben sich zweijährige Eingangsstufen entwickelt, in denen Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen und Lehrerinnen oder Lehrer in gemeinsamer Arbeit die Kinder behutsam in das schulische Lernen einführen. Nach der Eingangsstufe besuchen die Kinder weitere drei Jahre die Grundschule, um dann im gleichen Alter wie bisher in die Sekundarstufe überzugehen. Eine Eingangsstufe beginnt mit Jahrgang O. Die Kinder besuchen somit in der Regel fünf Jahre (0., 1., 2., 3., 4. Klasse, teilweise jahrgangsübergreifend) die Grundschule, bevor sie auf weiterführende Schulen wechseln.
Vorklasse
Schulpflichtige, aber nicht schulreife Kinder können mit Zustimmung der Eltern in eine Vorklasse eingewiesen werden, deren Bildungsauftrag darin besteht, Kinder soweit zu fördern, dass sie in der Jahrgangsstufe eins erfolgreich mitarbeiten können. In der Vorklasse werden die Kinder von Sozialpädagogen betreut.
Grundschulen/Primarstufe
Darmstadt-Wixhausen
Georg-August-Zinn-Schule
Darmstdt-Arheilgen
Astrid-Lindgren-Schule (+Vorklasse)
Wilhelm-Busch-Schule
Darmstadt-Kranichstein
Erich Kästner-Schule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Nord
Christian-Morgenstern-Schule (+Vorklasse)
Goetheschule (+Eingangsstufe)
Käthe-Kollwitz-Schule
Schillerschule (+Vorklasse)Darmstadt-SüdBessunger-Schule (+Eingangsstufe)
Elly-Heuss-Knapp-Schule (+Vorklasse)
Friedrich-Ebert-Schule (+Vorklasse)
Heinrich-Heine-Schule
Heinrich-Hoffmann-Schule
Mornewegschule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Eberstadt
Andersenschule
Frankensteinschule
Ludwig-Schwamb-Schule (+Vorklasse)
Wilhelm-Hauff-Schule (+Vorklasse)
Grundschulen
Die 18 Grundschulen in Darmstadt sind die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens für alle Kinder und umfassen die Jahrgangsstufen 1 - 4. Die Grundschule knüpft an die vorschulischen Erfahrungen an und führt die Kinder unter Berücksichtigung ihrer individuellen Fähigkeiten zu kindgemäßen Formen des Lernens. Die Aufnahme in die zuständige Grundschule regelt die Satzung der Schulbezirke und basiert auf der Feststellung der allgemeinen Schulpflicht und Schulfähigkeit.
Schulpflicht
Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August des gleichen Jahres. Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis 1. Januar des Folgejahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern (zu richten an die zuständige Grundschule) in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand haben. Die Entscheidung trifft das Staatliche Schulamt.
Schulfähigkeit
Nach Anhörung der Eltern und unter Beteiligung des schulpsychologischen Dienstes können Kinder von der Schulleiterin oder dem Schulleiter von der Teilnahme am Unterricht zurückgestellt werden. Bestehen vor der Aufnahme eines Kindes in die Grundschule oder während des ersten Schulhalbjahres Zweifel, ob das Kind geistig, seelisch, körperlich oder sozial genügend entwickelt ist, um am Unterricht mit Erfolg teilzunehmen, so kann die Schulleitung nach Anhörung der Eltern unter Beteiligung des schulärztlichen und schulpsychologischen Dienstes das Kind für die Dauer eines Schuljahres vom Schulbesuch zurückstellen.
Betreuende Grundschulen
An allen Darmstädter Grundschulen findet eine Betreuung vor Unterrichtsbeginn und im Anschluss an den Unterricht statt. Teilweise mit Mittagessen + Hausaufgabenbetreuung. Ziele der Betreuenden Grundschulen sind: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, den Lebensalltag und die Schullaufbahn der Schüler abzusichern und die Bildungsbeteiligung von Schülern zu verbessern.
Eingangstufe
An zwei Grundschulen der Stadt Darmstadt - Bessungerschule und Goetheschule - ist die Einschulung fünfjähriger Kinder möglich. An diesen Schulen haben sich zweijährige Eingangsstufen entwickelt, in denen Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen und Lehrerinnen oder Lehrer in gemeinsamer Arbeit die Kinder behutsam in das schulische Lernen einführen. Nach der Eingangsstufe besuchen die Kinder weitere drei Jahre die Grundschule, um dann im gleichen Alter wie bisher in die Sekundarstufe überzugehen. Eine Eingangsstufe beginnt mit Jahrgang O. Die Kinder besuchen somit in der Regel fünf Jahre (0., 1., 2., 3., 4. Klasse, teilweise jahrgangsübergreifend) die Grundschule, bevor sie auf weiterführende Schulen wechseln.
Vorklasse
Schulpflichtige, aber nicht schulreife Kinder können mit Zustimmung der Eltern in eine Vorklasse eingewiesen werden, deren Bildungsauftrag darin besteht, Kinder soweit zu fördern, dass sie in der Jahrgangsstufe eins erfolgreich mitarbeiten können. In der Vorklasse werden die Kinder von Sozialpädagogen betreut.
Grundschulen/Primarstufe
Darmstadt-Wixhausen
Georg-August-Zinn-Schule
Darmstdt-Arheilgen
Astrid-Lindgren-Schule (+Vorklasse)
Wilhelm-Busch-Schule
Darmstadt-Kranichstein
Erich Kästner-Schule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Nord
Christian-Morgenstern-Schule (+Vorklasse)
Goetheschule (+Eingangsstufe)
Käthe-Kollwitz-Schule
Schillerschule (+Vorklasse)Darmstadt-SüdBessunger-Schule (+Eingangsstufe)
Elly-Heuss-Knapp-Schule (+Vorklasse)
Friedrich-Ebert-Schule (+Vorklasse)
Heinrich-Heine-Schule
Heinrich-Hoffmann-Schule
Mornewegschule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Eberstadt
Andersenschule
Frankensteinschule
Ludwig-Schwamb-Schule (+Vorklasse)
Wilhelm-Hauff-Schule (+Vorklasse)
Darmstadt-Wixhausen
Georg-August-Zinn-Schule
Darmstadt-Arheilgen
Astrid-Lindgren-Schule
Wilhelm-Busch-Schule
Darmstadt-Kranichstein
Erich Kästner-Schule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Nord
Christian-Morgenstern-Schule
Goetheschule (+Eingangsstufe)
Käthe-Kollwitz-Schule
Schillerschule Darmstadt-SüdBessunger-Schule (+Eingangsstufe)
Elly-Heuss-Knapp-Schule
Friedrich-Ebert-Schule
Heinrich-Heine-Schule
Heinrich-Hoffmann-Schule
Luise-Büchner-Schule
Mornewegschule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Eberstadt
Andersenschule
Frankensteinschule
Ludwig-Schwamb-Schule
Wilhelm-Hauff-Schule
Darmstadt-Wixhausen
Georg-August-Zinn-Schule
Darmstadt-Arheilgen
Astrid-Lindgren-Schule
Wilhelm-Busch-Schule
Darmstadt-Kranichstein
Erich Kästner-Schule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Nord
Christian-Morgenstern-Schule
Goetheschule (+Eingangsstufe)
Käthe-Kollwitz-Schule
Schillerschule Darmstadt-SüdBessunger-Schule (+Eingangsstufe)
Elly-Heuss-Knapp-Schule
Friedrich-Ebert-Schule
Heinrich-Heine-Schule
Heinrich-Hoffmann-Schule
Luise-Büchner-Schule
Mornewegschule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Eberstadt
Andersenschule
Frankensteinschule
Ludwig-Schwamb-Schule
Wilhelm-Hauff-Schule
Darmstadt-Wixhausen
Georg-August-Zinn-Schule
Darmstadt-Arheilgen
Astrid-Lindgren-Schule
Wilhelm-Busch-Schule
Darmstadt-Kranichstein
Erich Kästner-Schule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Nord
Christian-Morgenstern-Schule
Goetheschule (+Eingangsstufe)
Käthe-Kollwitz-Schule
Schillerschule Darmstadt-SüdBessunger-Schule (+Eingangsstufe)
Elly-Heuss-Knapp-Schule
Friedrich-Ebert-Schule
Heinrich-Heine-Schule
Heinrich-Hoffmann-Schule
Luise-Büchner-Schule
Mornewegschule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Eberstadt
Andersenschule
Frankensteinschule
Ludwig-Schwamb-Schule
Wilhelm-Hauff-Schule
Darmstadt-Wixhausen
Georg-August-Zinn-Schule
Darmstadt-Arheilgen
Astrid-Lindgren-Schule
Wilhelm-Busch-Schule
Darmstadt-Kranichstein
Erich Kästner-Schule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Nord
Christian-Morgenstern-Schule
Goetheschule (+Eingangsstufe)
Käthe-Kollwitz-Schule
Schillerschule Darmstadt-SüdBessunger-Schule (+Eingangsstufe)
Elly-Heuss-Knapp-Schule
Friedrich-Ebert-Schule
Heinrich-Heine-Schule
Heinrich-Hoffmann-Schule
Luise-Büchner-Schule
Mornewegschule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Eberstadt
Andersenschule
Frankensteinschule
Ludwig-Schwamb-Schule
Wilhelm-Hauff-Schule
Darmstadt-Wixhausen
Georg-August-Zinn-Schule
Darmstadt-Arheilgen
Astrid-Lindgren-Schule
Wilhelm-Busch-Schule
Darmstadt-Kranichstein
Erich Kästner-Schule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Nord
Christian-Morgenstern-Schule
Goetheschule (+Eingangsstufe)
Käthe-Kollwitz-Schule
Schillerschule Darmstadt-SüdBessunger-Schule (+Eingangsstufe)
Elly-Heuss-Knapp-Schule
Friedrich-Ebert-Schule
Heinrich-Heine-Schule
Heinrich-Hoffmann-Schule
Luise-Büchner-Schule
Mornewegschule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Eberstadt
Andersenschule
Frankensteinschule
Ludwig-Schwamb-Schule
Wilhelm-Hauff-Schule
Darmstadt-Wixhausen
Georg-August-Zinn-Schule
Darmstadt-Arheilgen
Astrid-Lindgren-Schule
Wilhelm-Busch-Schule
Darmstadt-Kranichstein
Erich Kästner-Schule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Nord
Christian-Morgenstern-Schule
Goetheschule (+Eingangsstufe)
Käthe-Kollwitz-Schule
Schillerschule Darmstadt-SüdBessunger-Schule (+Eingangsstufe)
Elly-Heuss-Knapp-Schule
Friedrich-Ebert-Schule
Heinrich-Heine-Schule
Heinrich-Hoffmann-Schule
Luise-Büchner-Schule
Mornewegschule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Eberstadt
Andersenschule
Frankensteinschule
Ludwig-Schwamb-Schule
Wilhelm-Hauff-Schule
Darmstadt-Wixhausen
Georg-August-Zinn-Schule
Darmstadt-Arheilgen
Astrid-Lindgren-Schule
Wilhelm-Busch-Schule
Darmstadt-Kranichstein
Erich Kästner-Schule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Nord
Christian-Morgenstern-Schule
Goetheschule (+Eingangsstufe)
Käthe-Kollwitz-Schule
Schillerschule Darmstadt-SüdBessunger-Schule (+Eingangsstufe)
Elly-Heuss-Knapp-Schule
Friedrich-Ebert-Schule
Heinrich-Heine-Schule
Heinrich-Hoffmann-Schule
Luise-Büchner-Schule
Ursula-Fuchs-Schule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Eberstadt
Andersenschule
Frankensteinschule
Ludwig-Schwamb-Schule
Wilhelm-Hauff-Schule
Darmstadt-Wixhausen
Georg-August-Zinn-Schule
Darmstadt-Arheilgen
Astrid-Lindgren-Schule
Wilhelm-Busch-Schule
Darmstadt-Kranichstein
Erich Kästner-Schule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Nord
Christian-Morgenstern-Schule
Goetheschule (+Eingangsstufe)
Käthe-Kollwitz-Schule
Schillerschule Darmstadt-SüdBessunger-Schule (+Eingangsstufe)
Elly-Heuss-Knapp-Schule
Friedrich-Ebert-Schule
Heinrich-Heine-Schule
Heinrich-Hoffmann-Schule
Luise-Büchner-Schule
Ursula-Fuchs-Schule (+integrierte Gesamtschule)
Darmstadt-Eberstadt
Andersenschule
Frankensteinschule
Ludwig-Schwamb-Schule
Wilhelm-Hauff-Schule
Zuständigkeit
Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über den Beginn der Schulpflicht ihres Kindes informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.
Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Aktuelles
Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.
Kontakt
Internet
Stichwörter
HKM
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
- Grundschule(Hessisches Kultusministerium)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016
Stichwörter
Einschulungsuntersuchung, Vollzeitschulpflicht, Schulbeginn, Schulpflicht, Einschulung, Allgemeine Schulpflicht, vollzeitschulpflichtig