Schulaufsicht Durchführung für Grundschulen

    Grundschule

    Beschreibung

    In die Grundschule kommen Kinder mit vielen unterschiedlichen Erfahrungen und Lernvoraussetzungen. Das Lernen in der Grundschule knüpft an diese individuellen Lernbedürfnisse der Kinder an und ermöglicht ihnen, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu vertiefen und zu erweitern.

    Die Grundschule als gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens umfasst die ersten vier Jahrgangsstufen. In der Regel kommen Kinder in Hessen im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Jüngere Kinder, sogenannte Kann-Kinder, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens.

    Nach einer Grundschulzeit von vier Jahren wechseln die Kinder in Hessen auf die weiterführende Schule. Die Wahl des Bildungsgangs nach der Grundschule ist grundsätzlich Sache der Eltern, die bei dieser Entscheidung vor allem von den Lehrkräften der Grundschulen unterstützt werden.

    Hinweise für Darmstadt: Grundschulen

    Grundschulen
    Die 18 Grundschulen in Darmstadt sind die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens für alle Kinder und umfassen die Jahrgangsstufen 1 - 4. Die Grundschule knüpft an die vorschulischen Erfahrungen an und führt die Kinder unter Berücksichtigung ihrer individuellen Fähigkeiten zu kindgemäßen Formen des Lernens. Die Aufnahme in die zuständige Grundschule regelt die Satzung der Schulbezirke und basiert auf der Feststellung der allgemeinen Schulpflicht und Schulfähigkeit.

    Schulpflicht
    Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August des gleichen Jahres. Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis 1. Januar des Folgejahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern (zu richten an die zuständige Grundschule) in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand haben. Die Entscheidung trifft das Staatliche Schulamt.

    Schulfähigkeit
    Nach Anhörung der Eltern und unter Beteiligung des schulpsychologischen Dienstes können Kinder von der Schulleiterin oder dem Schulleiter von der Teilnahme am Unterricht zurückgestellt werden. Bestehen vor der Aufnahme eines Kindes in die Grundschule oder während des ersten Schulhalbjahres Zweifel, ob das Kind geistig, seelisch, körperlich oder sozial genügend entwickelt ist, um am Unterricht mit Erfolg teilzunehmen, so kann die Schulleitung nach Anhörung der Eltern unter Beteiligung des schulärztlichen und schulpsychologischen Dienstes das Kind für die Dauer eines Schuljahres vom Schulbesuch zurückstellen.

    Betreuende Grundschulen
    An allen Darmstädter Grundschulen findet eine Betreuung vor Unterrichtsbeginn und im Anschluss an den Unterricht statt. Teilweise mit Mittagessen + Hausaufgabenbetreuung. Ziele der Betreuenden Grundschulen sind: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, den Lebensalltag und die Schullaufbahn der Schüler abzusichern und die Bildungsbeteiligung von Schülern zu verbessern.

    Eingangstufe
    An zwei Grundschulen der Stadt Darmstadt - Bessungerschule und Goetheschule - ist die Einschulung fünfjähriger Kinder möglich. An diesen Schulen haben sich zweijährige Eingangsstufen entwickelt, in denen Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen und Lehrerinnen oder Lehrer in gemeinsamer Arbeit die Kinder behutsam in das schulische Lernen einführen. Nach der Eingangsstufe besuchen die Kinder weitere drei Jahre die Grundschule, um dann im gleichen Alter wie bisher in die Sekundarstufe überzugehen. Eine Eingangsstufe beginnt mit Jahrgang O. Die Kinder besuchen somit in der Regel fünf Jahre (0., 1., 2., 3., 4. Klasse, teilweise jahrgangsübergreifend) die Grundschule, bevor sie auf weiterführende Schulen wechseln.

    Vorklasse
    Schulpflichtige, aber nicht schulreife Kinder können mit Zustimmung der Eltern in eine Vorklasse eingewiesen werden, deren Bildungsauftrag darin besteht, Kinder soweit zu fördern, dass sie in der Jahrgangsstufe eins erfolgreich mitarbeiten können. In der Vorklasse werden die Kinder von Sozialpädagogen betreut.


    Grundschulen/Primarstufe

    Darmstadt-Wixhausen
    Georg-August-Zinn-Schule

    Darmstdt-Arheilgen
    Astrid-Lindgren-Schule (+Vorklasse)
    Wilhelm-Busch-Schule

    Darmstadt-Kranichstein
    Erich Kästner-Schule (+integrierte Gesamtschule)

    Darmstadt-Nord
    Christian-Morgenstern-Schule (+Vorklasse)
    Goetheschule (+Eingangsstufe)
    Käthe-Kollwitz-Schule
    Schillerschule (+Vorklasse)Darmstadt-Süd Bessunger-Schule (+Eingangsstufe)
    Elly-Heuss-Knapp-Schule (+Vorklasse)
    Friedrich-Ebert-Schule (+Vorklasse)
    Heinrich-Heine-Schule
    Heinrich-Hoffmann-Schule
    Mornewegschule (+integrierte Gesamtschule)

    Darmstadt-Eberstadt
    Andersenschule
    Frankensteinschule
    Ludwig-Schwamb-Schule (+Vorklasse)
    Wilhelm-Hauff-Schule (+Vorklasse)

    Zuständigkeit

    Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über den Beginn der Schulpflicht ihres Kindes informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.

    Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.

    Ansprechpartner

    Hessisches Kultusministerium

    Aktuelles

    Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 10

    65185 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    HKM

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Einschulungsuntersuchung, Vollzeitschulpflicht, Einschulung, Schulpflicht, Schulbeginn, vollzeitschulpflichtig, Allgemeine Schulpflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English