Gesamtschule
Integrierte Gesamtschulen ermöglichen gemeinsames Lernen bis zur 9. oder 10. Klasse – unabhängig vom angestrebten Abschluss. Für die Aufnahme müssen Sie Ihr Kind anmelden.
Beschreibung
Eine Gesamtschule fasst verschiedene Bildungsgänge in einer Schule zusammen: die Hauptschule, die Realschule sowie die Mittelstufe (Sekundarstufe I) des gymnasialen Bildungsgangs. Alle Abschlüsse, die in diesen einzelnen Bildungsgängen vergeben werden, können von den Schülerinnen und Schülern einer Gesamtschule erworben werden.
Eine Gesamtschule kann eine Grundstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 4) sowie eine gymnasiale Oberstufe umfassen. Schließt eine Gesamtschule mit der Sekundarstufe I ab, können die Schülerinnen und Schüler weiterführende Schulen besuchen.
Gesamtschulen in Hessen sind schulformbezogen (kooperative Gesamtschule - KGS) oder schulformübergreifend (integrierte Gesamtschule - IGS) organisiert.
Zuständigkeit
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Aktuelles
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.
Adresse
Hausanschrift
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Öffnungszeiten
- Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.
Kontakt
Internet
Stichwörter
HMKB
Landkreis Gießen
Adresse
Hausanschrift
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 07 60
35352 Gießen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0641 9390-0
E-Mail: info@lkgi.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat den Primarbereich (Klassen 1 bis 4) erfolgreich durchlaufen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Entfällt
Verfahrensablauf
- Sie erhalten eine Information über die Möglichkeiten des Besuchs an der weiterführenden Schule (Gesamtschule) und zum Anmeldeverfahren (zum Beispiel Elternabend, schriftliche Information durch die Schule)
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Sie wählen die entsprechende Schulform (Gesamtschule) aus.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der aufnehmenden Schule, ob eine Aufnahme an der Gesamtschule erfolgt.
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
- Gesamtschule(Hessisches Kultusministerium)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 05.10.2016
Stichwörter
Grundschule, Gesamtschule, Volksschule, Schüler, Schülerinnen, Schulzeit, Gemeinschaftsschule, HKM, Schule