Gesamtschule Aufnahme
    99088046034000

    Gesamtschule

    Integrierte Gesamtschulen ermöglichen gemeinsames Lernen bis zur 9. oder 10. Klasse – unabhängig vom angestrebten Abschluss. Für die Aufnahme müssen Sie Ihr Kind anmelden.

    Beschreibung

    Eine Gesamtschule fasst verschiedene Bildungsgänge in einer Schule zusammen: die Hauptschule, die Realschule sowie die Mittelstufe (Sekundarstufe I) des gymnasialen Bildungsgangs. Alle Abschlüsse, die in diesen einzelnen Bildungsgängen vergeben werden, können von den Schülerinnen und Schülern einer Gesamtschule erworben werden.

    Eine Gesamtschule kann eine Grundstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 4) sowie eine gymnasiale Oberstufe umfassen. Schließt eine Gesamtschule mit der Sekundarstufe I ab, können die Schülerinnen und Schüler weiterführende Schulen besuchen.

    Gesamtschulen in Hessen sind schulformbezogen (kooperative Gesamtschule - KGS) oder schulformübergreifend (integrierte Gesamtschule - IGS) organisiert.

    Zuständigkeit

    In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

    Aktuelles

    Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 10
    65185 Wiesbaden

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    Öffnungszeiten

    • Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0611 368-0

    Fax: 0611 368-2099

    E-Mail: poststelle@kultus.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HMKB

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind hat den Primarbereich (Klassen 1 bis 4) erfolgreich durchlaufen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Entfällt

    Verfahrensablauf

    • Sie erhalten eine Information über die Möglichkeiten des Besuchs an der weiterführenden Schule (Gesamtschule) und zum Anmeldeverfahren (zum Beispiel Elternabend, schriftliche Information durch die Schule) 
    • Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
    • Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
    • Sie wählen die entsprechende Schulform (Gesamtschule) aus.
    • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der aufnehmenden Schule, ob eine Aufnahme an der Gesamtschule erfolgt.

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 05.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2008
    Technisch geändert am 14.04.2026

    Stichwörter

    Grundschule, Gesamtschule, Volksschule, Schüler, Schülerinnen, Schulzeit, Gemeinschaftsschule, HKM, Schule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019