Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.
Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.
Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.
Zuständigkeit
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Aktuelles
Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.
Kontakt
Internet
Stichwörter
HKM
Werra-Meißner-Kreis - Stab Schule
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude
Gebührenfrei
Parkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtbahnhof Eschwege
Linien:- Bus: Linie alle Linienverkehre im Raum Eschwege und Umgebung
- Haltestelle: Stadtbahnhof Eschwege
Linien:- Regionalbahn: Linie R 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Abweichende Sprechzeiten:
Straßenverkehrsbehörde Eschwege
Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Meerwart (Sachbeabeiterin Statistik, Teilbereiche Demografie)
Herr Max Naujoks (Sachbearbeiter)
Herr Horst Pipper (Fachbereichsleiter)
Herr Horst Hartmann (stellv. Fachbreichsleiter und Fachdienstleiter FD 6.1 und FD 6.2)
Telefon Festnetz: 05651 302-4610
Fax: 05651 302-4819
Herr Thomas Freitag (Sachbearbeiter Sportförderung, Qualifizierung von Ehrenamtlichen und der Vergabe der E-Card)
Herr Markus Mischkowsky (Sachbearbeitung Schulen)
Frau Elvira Valtink (Fachdienstleiterin FD 6.4 (Demografie, Dorf- u. Regionalentwicklung))
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47
BIC: HELADEF1ESW
Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner
Weitere Informationen
Parkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude, Anzahl: 20, Gebührenpflichtig: Nein
Rechtsgrundlage(n)
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
- Förderschule(Hessisches Kultusministerium)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 04.10.2016
Stichwörter
Schulaufsicht, Schule, HKM, Hilfsschule, Sonderschule, Förderschule