Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.
Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.
Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.
Zuständigkeit
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Aktuelles
Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.
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- Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.
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Stichwörter
HKM
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - August-Wilhelm-Mende-Schule Förderschule Bebra
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36179 Bebra
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Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Friedrich-Fröbel-Schule Förderschule Bad Hersfeld
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Vitalisstraße 9
36251 Bad Hersfeld
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Telefon: 06621 15900
E-Mail: poststelle@lh.bad-hersfeld.schulverwaltung.hessen.de
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Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Schulverwaltung
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36251 Bad Hersfeld
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Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
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Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Heinrich-Auel-Schule Förderschule Rotenburg a. d. F.
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Telefon: 06620 8931
E-Mail: poststelle@lh.heimboldshausen.schulverwaltung.hessen.de
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Stadt Heringen (Werra) - FB 1 Organisation, Personal, zentrale Dienste
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Parkplatz: Am Rathaus
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Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags 09.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
mittwochs 09.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 17.30 Uhr
freitags 09.00 bis 12.00 Uhr
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Rechtsgrundlage(n)
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
- Förderschule(Hessisches Kultusministerium)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 04.10.2016
Stichwörter
Schulaufsicht, Hilfsschule, HKM, Schule, Sonderschule, Förderschule