Förderschule Aufnahme

    Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule

    Beschreibung

    Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.

    Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.

    Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.

    Hinweise für Darmstadt: Förderschulen

    Sonderpädagogische Förderung Kinder und Jugendliche, die zur Gewährung ihrer körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung in der Schule sonderpädagogischer Hilfen bedürfen, haben einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Den sich aus diesem Anspruch ergebenden Förderbedarf erfüllen die Förderschulen in ihren verschiedenen Formen.

    In der Regel erweist sich erst im Verlauf des Besuchs der Grundschule, ob ein Kind sonderpädagogischer Förderung bedarf. Die Schulen melden bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Kinder, die sie für förderschulbedürftig halten. Die Aufnahme kann auch von den Eltern beantragt werden. Jeder Aufnahme in die Förderschule geht ein Melde- und Überprüfungsverfahren voraus. Die Überprüfung erfolgt durch das Staatliche Schulamt.

    Sofern die Gründe, die zum Besuch der Förderschule maßgebend gewesen waren, fortfallen, ist eine Rücküberweisung in eine andere allgemein bildende Schule möglich.


    Schulen für Lernhilfe:
    Ernst-Elias-Niebergall-Schule
    Mühltalschule


    Schule für praktisch Bildbare:
    Christoph-Graupner-Schule


    Sprachheilschule mit Abteilung für Hörgeschädigte:
    Herderschule

    Sonderpädagogische Förderung Kinder und Jugendliche, die zur Gewährung ihrer körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung in der Schule sonderpädagogischer Hilfen bedürfen, haben einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Den sich aus diesem Anspruch ergebenden Förderbedarf erfüllen die Förderschulen in ihren verschiedenen Formen.

    In der Regel erweist sich erst im Verlauf des Besuchs der Grundschule, ob ein Kind sonderpädagogischer Förderung bedarf. Die Schulen melden bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Kinder, die sie für förderschulbedürftig halten. Die Aufnahme kann auch von den Eltern beantragt werden. Jeder Aufnahme in die Förderschule geht ein Melde- und Überprüfungsverfahren voraus. Die Überprüfung erfolgt durch das Staatliche Schulamt.

    Sofern die Gründe, die zum Besuch der Förderschule maßgebend gewesen waren, fortfallen, ist eine Rücküberweisung in eine andere allgemein bildende Schule möglich.


    Schulen für Lernhilfe:
    Ernst-Elias-Niebergall-Schule
    Mühltalschule


    Schule für praktisch Bildbare:
    Christoph-Graupner-Schule


    Sprachheilschule mit Abteilung für Hörgeschädigte:
    Herderschule


    Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
    Ernst-Elias-Niebergall-Schule
    Mühltalschule

    Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
    Christoph-Graupner-Schule

    Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
    Herderschule


    Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
    Ernst-Elias-Niebergall-Schule
    Mühltalschule

    Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
    Christoph-Graupner-Schule

    Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
    Herderschule


    Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
    Ernst-Elias-Niebergall-Schule
    Mühltalschule

    Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
    Christoph-Graupner-Schule

    Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
    Herderschule


    Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
    Ernst-Elias-Niebergall-Schule
    Mühltalschule

    Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
    Christoph-Graupner-Schule

    Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
    Herderschule


    Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
    Ernst-Elias-Niebergall-Schule
    Mühltalschule

    Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
    Christoph-Graupner-Schule

    Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
    Herderschule


    Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
    Ernst-Elias-Niebergall-Schule
    Mühltalschule

    Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
    Christoph-Graupner-Schule

    Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
    Herderschule


    Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
    Ernst-Elias-Niebergall-Schule
    Mühltalschule

    Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
    Christoph-Graupner-Schule

    Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
    Herderschule


    Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
    Ernst-Elias-Niebergall-Schule
    Mühltalschule

    Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
    Christoph-Graupner-Schule

    Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
    Herderschule

    Zuständigkeit

    In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

    Aktuelles

    Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 10

    65185 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    • Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    HKM

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 04.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schulaufsicht, Hilfsschule, HKM, Schule, Sonderschule, Förderschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)