Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.
Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.
Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.
Hinweise für Darmstadt: Förderschulen
Sonderpädagogische Förderung Kinder und Jugendliche, die zur Gewährung ihrer körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung in der Schule sonderpädagogischer Hilfen bedürfen, haben einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Den sich aus diesem Anspruch ergebenden Förderbedarf erfüllen die Förderschulen in ihren verschiedenen Formen.
In der Regel erweist sich erst im Verlauf des Besuchs der Grundschule, ob ein Kind sonderpädagogischer Förderung bedarf. Die Schulen melden bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Kinder, die sie für förderschulbedürftig halten. Die Aufnahme kann auch von den Eltern beantragt werden. Jeder Aufnahme in die Förderschule geht ein Melde- und Überprüfungsverfahren voraus. Die Überprüfung erfolgt durch das Staatliche Schulamt.
Sofern die Gründe, die zum Besuch der Förderschule maßgebend gewesen waren, fortfallen, ist eine Rücküberweisung in eine andere allgemein bildende Schule möglich.
Schulen für Lernhilfe:
Ernst-Elias-Niebergall-Schule
Mühltalschule
Schule für praktisch Bildbare:
Christoph-Graupner-Schule
Sprachheilschule mit Abteilung für Hörgeschädigte:
Herderschule
Sonderpädagogische Förderung Kinder und Jugendliche, die zur Gewährung ihrer körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung in der Schule sonderpädagogischer Hilfen bedürfen, haben einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Den sich aus diesem Anspruch ergebenden Förderbedarf erfüllen die Förderschulen in ihren verschiedenen Formen.
In der Regel erweist sich erst im Verlauf des Besuchs der Grundschule, ob ein Kind sonderpädagogischer Förderung bedarf. Die Schulen melden bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Kinder, die sie für förderschulbedürftig halten. Die Aufnahme kann auch von den Eltern beantragt werden. Jeder Aufnahme in die Förderschule geht ein Melde- und Überprüfungsverfahren voraus. Die Überprüfung erfolgt durch das Staatliche Schulamt.
Sofern die Gründe, die zum Besuch der Förderschule maßgebend gewesen waren, fortfallen, ist eine Rücküberweisung in eine andere allgemein bildende Schule möglich.
Schulen für Lernhilfe:
Ernst-Elias-Niebergall-Schule
Mühltalschule
Schule für praktisch Bildbare:
Christoph-Graupner-Schule
Sprachheilschule mit Abteilung für Hörgeschädigte:
Herderschule
Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
Ernst-Elias-Niebergall-Schule
Mühltalschule
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
Christoph-Graupner-Schule
Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
Herderschule
Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
Ernst-Elias-Niebergall-Schule
Mühltalschule
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
Christoph-Graupner-Schule
Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
Herderschule
Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
Ernst-Elias-Niebergall-Schule
Mühltalschule
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
Christoph-Graupner-Schule
Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
Herderschule
Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
Ernst-Elias-Niebergall-Schule
Mühltalschule
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
Christoph-Graupner-Schule
Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
Herderschule
Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
Ernst-Elias-Niebergall-Schule
Mühltalschule
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
Christoph-Graupner-Schule
Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
Herderschule
Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
Ernst-Elias-Niebergall-Schule
Mühltalschule
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
Christoph-Graupner-Schule
Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
Herderschule
Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
Ernst-Elias-Niebergall-Schule
Mühltalschule
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
Christoph-Graupner-Schule
Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
Herderschule
Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
Ernst-Elias-Niebergall-Schule
Mühltalschule
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
Christoph-Graupner-Schule
Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
Herderschule
Zuständigkeit
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Aktuelles
Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.
Kontakt
Internet
Stichwörter
HKM
Rechtsgrundlage(n)
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
- Förderschule(Hessisches Kultusministerium)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 04.10.2016
Stichwörter
Schulaufsicht, Hilfsschule, HKM, Schule, Sonderschule, Förderschule