Berufliche Schulen
Beschreibung
Berufliche Schulen vermitteln allgemeine und berufliche Bildung in berufsqualifizierenden und studienqualifizierenden Bildungsgängen.
Die beruflichen Schulen gliedern sich in
- die beruflichen Schulen Teilzeit (Berufsschule in Teilzeit- und Blockform, Berufsgrundbildungsjahr in kooperativer Form, Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Teilzeitform, Fachschulen in Teilzeitform) sowie
- die beruflichen Schulen Vollzeit (Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Vollzeitform, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien und Fachschulen).
Berufsschule
Das duale System der Berufsausbildung, bestehend aus den Lernorten Berufsschule und Betrieb, ist die am häufigsten anzutreffende Ausbildungsform.
Berufsfachschule/höhere Berufsfachschule
Die Berufsfachschulen bieten in verschiedenen Fachrichtungen und Schwerpunkten eine berufliche Grundbildung oder eine vollschulische Berufsausbildung (Assistentenberufe).
Fachoberschule
Das besondere Merkmal der Fachoberschule ist die Verzahnung einer praktischen Ausbildung (gelenktes Betriebspraktikum über ein Jahr mit drei betrieblichen Praxistagen, duale Berufsausbildung, vollschulische Berufsausbildung) mit einer theoretisch orientierten Bildung. Sie führt zu einem studienqualifizierenden Abschluss, der Fachhochschulreife.
Berufliches Gymnasium
Das Berufliche Gymnasium ist wie die Oberstufe des allgemeinbildenden Gymnasiums ein studienqualifizierender Bildungsgang, der auf der Mittelstufe aufbaut. Das Ziel ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Neben der Allgemeinbildung werden in der gewählten Fachrichtung berufliche Bildungsinhalte vermittelt.
Fachschule
Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den unterschiedlichen Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an erworbene Berufserfahrungen an.
Zuständigkeit
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Aktuelles
Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.
Kontakt
Internet
Stichwörter
HKM
Werra-Meißner-Kreis - Stab Schule
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude
Gebührenfrei
Parkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtbahnhof Eschwege
Linien:- Bus: Linie alle Linienverkehre im Raum Eschwege und Umgebung
- Haltestelle: Stadtbahnhof Eschwege
Linien:- Regionalbahn: Linie R 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Abweichende Sprechzeiten:
Straßenverkehrsbehörde Eschwege
Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Meerwart (Sachbeabeiterin Statistik, Teilbereiche Demografie)
Herr Max Naujoks (Sachbearbeiter)
Herr Horst Pipper (Fachbereichsleiter)
Herr Horst Hartmann (stellv. Fachbreichsleiter und Fachdienstleiter FD 6.1 und FD 6.2)
Telefon Festnetz: 05651 302-4610
Fax: 05651 302-4819
Herr Thomas Freitag (Sachbearbeiter Sportförderung, Qualifizierung von Ehrenamtlichen und der Vergabe der E-Card)
Herr Markus Mischkowsky (Sachbearbeitung Schulen)
Frau Elvira Valtink (Fachdienstleiterin FD 6.4 (Demografie, Dorf- u. Regionalentwicklung))
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47
BIC: HELADEF1ESW
Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner
Weitere Informationen
Parkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude, Anzahl: 20, Gebührenpflichtig: Nein
Rechtsgrundlage(n)
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016
Stichwörter
HKM