Berufliches Gymnasium Aufnahme
    99088019034000

    Berufliche Schulen

    Im Beruflichen Gymnasium haben Jugendliche die Möglichkeit, das Abitur zu erwerben.

    Beschreibung

    Berufliche Schulen vermitteln allgemeine und berufliche Bildung in berufsqualifizierenden und studienqualifizierenden Bildungsgängen.

    Die beruflichen Schulen gliedern sich in

    • die beruflichen Schulen Teilzeit (Berufsschule in Teilzeit- und Blockform, Berufsgrundbildungsjahr in kooperativer Form, Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Teilzeitform, Fachschulen in Teilzeitform) sowie
    • die beruflichen Schulen Vollzeit (Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Vollzeitform, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien und Fachschulen).

    Berufsschule
    Das duale System der Berufsausbildung, bestehend aus den Lernorten Berufsschule und Betrieb, ist die am häufigsten anzutreffende Ausbildungsform.

    Berufsfachschule/höhere Berufsfachschule
    Die Berufsfachschulen bieten in verschiedenen Fachrichtungen und Schwerpunkten eine berufliche Grundbildung oder eine vollschulische Berufsausbildung (Assistentenberufe).

    Fachoberschule
    Das besondere Merkmal der Fachoberschule ist die Verzahnung einer praktischen Ausbildung (gelenktes Betriebspraktikum über ein Jahr mit drei betrieblichen Praxistagen, duale Berufsausbildung, vollschulische Berufsausbildung) mit einer theoretisch orientierten Bildung. Sie führt zu einem studienqualifizierenden Abschluss, der Fachhochschulreife.

    Berufliches Gymnasium
    Das Berufliche Gymnasium ist wie die Oberstufe des allgemeinbildenden Gymnasiums ein studienqualifizierender Bildungsgang, der auf der Mittelstufe aufbaut. Das Ziel ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Neben der Allgemeinbildung werden in der gewählten Fachrichtung berufliche Bildungsinhalte vermittelt.

    Fachschule
    Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den unterschiedlichen Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an erworbene Berufserfahrungen an.

    Zuständigkeit

    In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

    Aktuelles

    Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 10
    65185 Wiesbaden

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    Öffnungszeiten

    • Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0611 368-0

    Fax: 0611 368-2099

    E-Mail: poststelle@kultus.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HMKB

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie wurden in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt.
    • Sie haben einen mittleren Abschluss als qualifizierenden Realschulabschluss.
    • Sie haben einen mittleren Abschluss ohne Qualifikation und Ihre Schule stellt eine Eignung fest.
    • Ihre schulischen Leistungen und Ihre Arbeitshaltung lassen eine erfolgreiche Teilnahme am Bildungsgang erwarten.
    • Sie erfüllen die Voraussetzungen für die gewünschte Fachrichtung des beruflichen Gymnasiums.
    • Sie überschreiten die gesetzlich festgelegte Altersgrenze nicht, sofern eine solche gilt.

    Welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen beruflichen Gymnasium und der gewählten Fachrichtung.

    Wenn Sie keinen durchgehenden, benoteten Unterricht in einer zweiten Fremdsprache besucht haben, ist eine Aufnahme nur möglich, wenn die Schule entsprechenden Unterricht anbieten kann.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie bewerben sich fristgerecht bei der Schule oder der zuständigen Stelle.
    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen vollständig ein.
    • Die Schule prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Die Schule entscheidet über Ihre Aufnahme.
    • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.

    Wenn mehr Bewerbungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, führt die Schule ein Auswahlverfahren nach den gesetzlichen Vorgaben durch.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2008
    Technisch geändert am 14.04.2026

    Stichwörter

    HKM

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019