Schulpflicht

    Schulpflicht

    Beschreibung

    Schulpflicht besteht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die in Hessen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie beginnt am 01.08. für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden. Kinder, die nach dem 30.06. desselben Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Für sie beginnt die Schulpflicht mit der Einschulung.

    Die Schulpflicht dauert in der Regel 9 Jahre und endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9. Wer nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht aus der allgemein bildenden Schule ausscheidet und in ein Ausbildungsverhältnis eintritt, wird für die Dauer der Ausbildung berufsschulpflichtig. Für Jugendliche, die nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht weder in ein Ausbildungsverhältnis oder in eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit eintreten noch eine weiterführende Schule besuchen, verlängert sich die Vollzeitschulpflicht um ein Jahr. Nach Erfüllung der verlängerten Vollzeitschulpflicht sind sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zum Besuch der Berufsschule berechtigt.

    Zuständigkeit

    In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

    Aktuelles

    Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 10

    65185 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    • Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    HKM

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Schwalmstadt - Stadt Schwalmstadt - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiederholdstraße 24

    34613 Schwalmstadt

    (Rathaus Ziegenhain)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 6
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz direkt vor dem Rathaus in Ziegenhain
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -15:30 Uhr
    Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung!

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 03.11.2016

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Unterrichtspflicht, Schule, Schulpflicht, Allgemeine Schulpflicht, Bildungspflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)