• Biebergemünd (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
Schulpflicht

Schulpflicht

Beschreibung

Schulpflicht besteht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die in Hessen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie beginnt am 01.08. für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden. Kinder, die nach dem 30.06. desselben Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Für sie beginnt die Schulpflicht mit der Einschulung.

Die Schulpflicht dauert in der Regel 9 Jahre und endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9. Wer nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht aus der allgemein bildenden Schule ausscheidet und in ein Ausbildungsverhältnis eintritt, wird für die Dauer der Ausbildung berufsschulpflichtig. Für Jugendliche, die nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht weder in ein Ausbildungsverhältnis oder in eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit eintreten noch eine weiterführende Schule besuchen, verlängert sich die Vollzeitschulpflicht um ein Jahr. Nach Erfüllung der verlängerten Vollzeitschulpflicht sind sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zum Besuch der Berufsschule berechtigt.

Zuständigkeit

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

Ansprechpartner

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Aktuelles

Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.

Adresse

Hausanschrift

Luisenplatz 10

65185 Wiesbaden

Öffnungszeiten

  • Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.

Kontakt

Internet

Stichwörter

HMKB

Version

Technisch geändert am 25.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 03.11.2016

Version

Technisch erstellt am 25.11.2008

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Schule, Bildungspflicht, Schulpflicht, Unterrichtspflicht, Allgemeine Schulpflicht

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019