Musikschule
Beschreibung
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.
Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind.
Informationen zu den Musikschulen in Hessen finden Sie z. B. auf den Webseiten des Verbands deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e. V.
Kooperation von allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen
In Hessen wird die Zusammenarbeit von Musikschulen mit allgemeinbildenden Schulen besonders unterstützt: Das Land Hessen fördert seit dem Schuljahr 2000/2001 an über 30 hessischen Standorten insbesondere in den Klassen 5 und 6 Kooperationsprojekte von allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen. Die Projekte sollen vor allem solchen Kindern den Zugang zum Musizieren ermöglichen, die aufgrund ihrer häuslichen Voraussetzungen kaum die Chance hätten, eine Musikschule zu besuchen.
Seit dem Schuljahr 2008/09 nehmen außerdem 70 Grundschulen am Pilotprojekt „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi Hessen) teil. JeKi Hessen unterstützt an diesen Schulen den Instrumentenankauf und den Instrumentalunterricht für musikinteressierte Kinder durch Musikschullehrkräfte.
Für „Musikalische Grundschulen“, „Schulen mit Schwerpunkt Musik“ (Sekundarstufe I), „KulturSchulen Hessen“ (Sekundarschulen) und „Schulen mit besonderer musikalischer Förderung“ (Grundschulen und Sekundarschulen) ist die Zusammenarbeit mit Musikschulen ein wesentliches Element zur Förderung der musikalischen Praxis an allgemeinbildenden Schulen.
Siehe dazu auch auch Informationen im Bildungsserver Hessen ( www.kultur.bildung.hessen.de).
- Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V.
- Musik, Projekte - Programme - Angebote (Bildungsserver Hessen, Kulturportal für hessische Schulen)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Aktuelles
Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.
Kontakt
Internet
Stichwörter
HKM
Gemeinde Fuldabrück
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: P+R
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 16
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 17 E
- Bus: Linie 56
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 28.08.2013
Stichwörter
Klavier, Musikinstrument, Schlagzeug, HKM, Geige, Musikhochschule, Instrumente, Orchester, Musikschule, Flöte, Musik, Gitarre