Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Beschreibung

    Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

    Ansprechpartner

    Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 5 - Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenstr. 23c

    37269 Eschwege

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kreiskrankenhaus
      Linien:
      • Bus: Linie 2
    • Haltestelle: Friedrich-Ebert-Platz
      Linien:
      • Bus: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47

    BIC: HELADEF1ESW

    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schulbeginn, Schuleingangsuntersuchung, HKM, Untersuchung, Einschulungsuntersuchung, ärztliche Untersuchung, Schulanfang, Einschulung, Schule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English