Einschulungsuntersuchung
Beschreibung
Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 53.4 - Schulärztlicher Dienst
Beschreibung
Zu den Aufgaben unserer Teams gehören unter anderem
- Einschuluntersuchungen
- Beratungen und Untersuchungen bei allgemeinen Schulproblemen, z.B. Beschulbarkeit, Schulverweigerung, Schülerbeförderung
- Schulsportatteste
- Impfberatungen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
- Schulärztliche Untersuchungen Seiteneinsteigende (Schüler, die nicht in Deutschland eingeschult wurden)
- Jugendzahnärztliche Reihenuntersuchungen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016
Stichwörter
HKM, Schulanfang, Schule, Einschulung, Untersuchung, Schulbeginn, ärztliche Untersuchung, Schuleingangsuntersuchung, Einschulungsuntersuchung