Einschulungsuntersuchung durchführen

    Alle Kinder sind 2 Jahre vor Einschulung verpflichtet, an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Ziel ist es, möglichst allen Kindern unabhängig von Migrations- und Sozialstatus aus gesundheitlicher Sicht die gleiche Chance auf einen erfolgreichen Schulstart zu ermöglichen.

    Beschreibung

    Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.

    Hinweise für Kassel: Einschulungsuntersuchung

    In Hessen sollen alle Kinder im Rahmen der Aufnahme in die Grundschule vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Gesundheitsämter -als unabhängige Einrichtung- untersucht werden. So ist es im Hessischen Schulgesetz verankert und es soll jedem Kind das Anrecht auf eine schulärztliche Untersuchung geben, um Auswirkungen sozialer Ungleichheit auf die Gesundheit der Kinder zu mildern. Es werden alle Kinder erreicht, also auch diejenigen , die an den freiwilligen Früherkennungsmaßnahmen der Kassenärztliche Vorsorge nicht regelmäßig teilnehmen. Immerhin sind das in Kassel über 40 % der Kinder. Erfahrungsgemäß benötigen gerade diese Kinder später in einem überproportionalen hohen Prozentsatz spezielle Förderung. Im einzelnen hat die schulärztliche Untersuchung folgende Individualmedizinische Funktionen:
     

    • Erfassung des körperlichen Entwicklungsstandes einschließlich schwerer körperlicher Erkrankungen,
    • Diagnostik des Hör- und Sehvermögens,
    • Feststellung des individuellen Entwicklungsstandes mit dem Schwerpunkt in den Bereichen Wahrnehmung und Sprache,
    • Identifikation von Kindern mit besonderem medizinischen Förderbedarf,
    • Veranlassung, Koordination und Begleitung notwendiger gesundheits-
    • Kooperation mit den niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, eventuell auch Vermittlung von Maßnahmen der Jugendhilfe.

    An die Schulfähigkeit eines Kindes werden gesundheitliche Voraussetzungen gestellt. Dahinter verbergen sich Kompetenzen, die im Hinblick auf schulisches Lernen eine besondere Bedeutung haben. Bei der schulärztlichen Untersuchung wird besonders die Motorik, das Wahrnehmungsvermögen, die personale und soziale Kompetenz ihres Kindes, der Umgang mit Aufgaben und besonders die Sprache ihres Kindes. Stellen sich hierbei Schwächen des Kindes heraus, ist es wichtig den Förderbedarf zu beschreiben, den Bedarf an die Schule zu vermitteln oder an entsprechende Fördereinrichtungen zu verweisen. Alle Kompetenzbereiche zusammen gelten nach dem heutigen Stand der Wissenschaft als grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiches Lernen. Es ist deshalb wichtig, Kindern am Anfang ihrer Schullaufbahn einen erfolgreichen Start zu ermöglichen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

    Ansprechpartner

    Für Liebenau (Landkreis Kassel, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Einschulungsuntersuchung

    Die Schulärztliche Untersuchung beruht auf dem Hessischen Schulgesetzt in der Neufassung vom 14.06.2005 (GVBL II 72-123) und den dazugehörigen Erlassen.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2008
    Technisch geändert am 13.04.2026

    Stichwörter

    Einschulung, Schulanfang, Schulbeginn, Einschulungsuntersuchung, Untersuchung, Schuleingangsuntersuchung, HKM, Schule, ärztliche Untersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019