Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Beschreibung

    Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.

    Hinweise für Kassel: Einschulungsuntersuchung

    In Hessen sollen alle Kinder im Rahmen der Aufnahme in die Grundschule vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Gesundheitsämter -als unabhängige Einrichtung- untersucht werden. So ist es im Hessischen Schulgesetz verankert und es soll jedem Kind das Anrecht auf eine schulärztliche Untersuchung geben, um Auswirkungen sozialer Ungleichheit auf die Gesundheit der Kinder zu mildern. Es werden alle Kinder erreicht, also auch diejenigen , die an den freiwilligen Früherkennungsmaßnahmen der Kassenärztliche Vorsorge nicht regelmäßig teilnehmen. Immerhin sind das in Kassel über 40 % der Kinder. Erfahrungsgemäß benötigen gerade diese Kinder später in einem überproportionalen hohen Prozentsatz spezielle Förderung. Im einzelnen hat die schulärztliche Untersuchung folgende Individualmedizinische Funktionen:
     

    • Erfassung des körperlichen Entwicklungsstandes einschließlich schwerer körperlicher Erkrankungen,
    • Diagnostik des Hör- und Sehvermögens,
    • Feststellung des individuellen Entwicklungsstandes mit dem Schwerpunkt in den Bereichen Wahrnehmung und Sprache,
    • Identifikation von Kindern mit besonderem medizinischen Förderbedarf,
    • Veranlassung, Koordination und Begleitung notwendiger gesundheits-
    • Kooperation mit den niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, eventuell auch Vermittlung von Maßnahmen der Jugendhilfe.

    An die Schulfähigkeit eines Kindes werden gesundheitliche Voraussetzungen gestellt. Dahinter verbergen sich Kompetenzen, die im Hinblick auf schulisches Lernen eine besondere Bedeutung haben. Bei der schulärztlichen Untersuchung wird besonders die Motorik, das Wahrnehmungsvermögen, die personale und soziale Kompetenz ihres Kindes, der Umgang mit Aufgaben und besonders die Sprache ihres Kindes. Stellen sich hierbei Schwächen des Kindes heraus, ist es wichtig den Förderbedarf zu beschreiben, den Bedarf an die Schule zu vermitteln oder an entsprechende Fördereinrichtungen zu verweisen. Alle Kompetenzbereiche zusammen gelten nach dem heutigen Stand der Wissenschaft als grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiches Lernen. Es ist deshalb wichtig, Kindern am Anfang ihrer Schullaufbahn einen erfolgreichen Start zu ermöglichen.

    Hinweise für Kassel: Einschulungsuntersuchung

    In Hessen sollen alle Kinder im Rahmen der Aufnahme in die Grundschule vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Gesundheitsämter -als unabhängige Einrichtung- untersucht werden. So ist es im Hessischen Schulgesetz verankert und es soll jedem Kind das Anrecht auf eine schulärztliche Untersuchung geben, um Auswirkungen sozialer Ungleichheit auf die Gesundheit der Kinder zu mildern. Es werden alle Kinder erreicht, also auch diejenigen , die an den freiwilligen Früherkennungsmaßnahmen der Kassenärztliche Vorsorge nicht regelmäßig teilnehmen. Immerhin sind das in Kassel über 40 % der Kinder. Erfahrungsgemäß benötigen gerade diese Kinder später in einem überproportionalen hohen Prozentsatz spezielle Förderung. Im einzelnen hat die schulärztliche Untersuchung folgende Individualmedizinische Funktionen:
     

    • Erfassung des körperlichen Entwicklungsstandes einschließlich schwerer körperlicher Erkrankungen,
    • Diagnostik des Hör- und Sehvermögens,
    • Feststellung des individuellen Entwicklungsstandes mit dem Schwerpunkt in den Bereichen Wahrnehmung und Sprache,
    • Identifikation von Kindern mit besonderem medizinischen Förderbedarf,
    • Veranlassung, Koordination und Begleitung notwendiger gesundheits-
    • Kooperation mit den niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, eventuell auch Vermittlung von Maßnahmen der Jugendhilfe.

    An die Schulfähigkeit eines Kindes werden gesundheitliche Voraussetzungen gestellt. Dahinter verbergen sich Kompetenzen, die im Hinblick auf schulisches Lernen eine besondere Bedeutung haben. Bei der schulärztlichen Untersuchung wird besonders die Motorik, das Wahrnehmungsvermögen, die personale und soziale Kompetenz ihres Kindes, der Umgang mit Aufgaben und besonders die Sprache ihres Kindes. Stellen sich hierbei Schwächen des Kindes heraus, ist es wichtig den Förderbedarf zu beschreiben, den Bedarf an die Schule zu vermitteln oder an entsprechende Fördereinrichtungen zu verweisen. Alle Kompetenzbereiche zusammen gelten nach dem heutigen Stand der Wissenschaft als grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiches Lernen. Es ist deshalb wichtig, Kindern am Anfang ihrer Schullaufbahn einen erfolgreichen Start zu ermöglichen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

    Ansprechpartner

    Für Grebenstein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kassel: Einschulungsuntersuchung

    Impfausweis, Vorsorgeheft und einen Anamnesebogen, den die Eltern vor der Einschulungsuntersuchung von der Schule bekommen.
     

    Hinweise für Kassel: Einschulungsuntersuchung

    Impfausweis, Vorsorgeheft und einen Anamnesebogen, den die Eltern vor der Einschulungsuntersuchung von der Schule bekommen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Einschulungsuntersuchung

    Die Schulärztliche Untersuchung beruht auf dem Hessischen Schulgesetzt in der Neufassung vom 14.06.2005 (GVBL II 72-123) und den dazugehörigen Erlassen.
     

    Hinweise für Kassel: Einschulungsuntersuchung

    Die Schulärztliche Untersuchung beruht auf dem Hessischen Schulgesetzt in der Neufassung vom 14.06.2005 (GVBL II 72-123) und den dazugehörigen Erlassen.
     

    Bemerkungen

    Hinweise für Kassel: Einschulungsuntersuchung

    Die Eltern werden in der Regel mit ihrem Kind in die zuständige Schule eingeladen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    HKM, Schulanfang, Schule, Einschulung, Untersuchung, Schulbeginn, ärztliche Untersuchung, Schuleingangsuntersuchung, Einschulungsuntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)