Einschulungsuntersuchung
Beschreibung
Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg
Angebotene Leistungen
- Einschulungsuntersuchungen
- Schulberatung (Schulformberatung, Förderschulen etc.)
- Prüfen der Schulfähigkeit (z. B. Ruhen der Schulpflicht)
- Notwendigkeit einer Schulbeförderung
- Schulsport- und Schwimmbefreiungen
- V. a. Missbrauch, Misshandlungen oder Verwahrlosung
- Impfberatung
- Begutachtungen von Kindern und Jugendlichen, z. B. Integrationsmaßnahmen in Kindertagesstätten nach §§ 53, 54 SGB XII Inklusion in Regelschulen nach dem Schulgesetz und Eingliederungshilfen im Rahmen des Schulbesuchs gem. §§ 53, 54 SGB XII
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Kinder- & Jugendärztlicher Dienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06621 87-2406
E-Mail: schuluntersuchung@hef-rof.de
Formulare
Anamnesebogen
Verfahrensablauf
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg
Was geschieht bei der Untersuchung?
Ihr Kind wird ähnlich wie beim Kinderarzt untersucht, die körperliche, geistige und psychosoziale Entwicklung wird geprüft. Ebenso wird ein Hör- und Sehtest durchgeführt. Auffälligkeiten/Einschränkungen in diesem Bereich können daher schon im Vorfeld der Einschulung abgeklärt werden (Brille usw.). Die Untersuchungsabläufe erfolgen nach einem festgesetzten Untersuchungsverfahren, dem sogenannten Screening und dem Gespräch mit Ihnen und dem Kind.
Die Untersuchungszeit beträgt ca. 45 Minuten. Bitte planen Sie diese Zeit ein.
Warum reicht nicht die Untersuchung beim Kinderarzt?
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzliche Pflichtuntersuchung nach § 71 des Hessischen Schulgesetzes. Es handelt sich um einen speziellen SENS-Test, der ausschließlich beim Schularzt/Schulärztin durchgeführt wird. Alle Kinder eines Einschulungsjahrganges werden von uns untersucht. Die Schule erhält von uns alle einschulungsrelevanten Informationen.
Soll ich mein Kind auf die Einschulungsuntersuchung vorbereiten?
Ja. Beantworten Sie alle Fragen offen und machen Sie dem Kind keine Angst oder Druck. Die Untersuchung tut nicht weh und ist auf das Alter und die Fähigkeiten Ihres Kindes abgestimmt. Wir sehen uns als Berater für Sie und Ihr Kind, damit der Schulstart gut gelingt.
Was ist, wenn bei meinem Kind etwas auffällig ist?
Darüber werden wir mit Ihnen sprechen und klären die Bedeutung für die Schule und eventuelle Hilfen vor Schulbeginn ab. Der Schularzt/die Schulärztin hat ausschließlich eine beratende Funktion, die Entscheidung über die Einschulung treffen Sie und die Schulleitung. Sollten Sie der Meinung sein, dass wir Ihr Kind nicht richtig eingeschätzt haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir stehen Ihnen immer gerne für Rückfragen zur Verfügung, manchmal kann auch ein zweiter Termin mit einer Nachuntersuchung notwendig werden, um zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen.
Was geschieht mit dem Untersuchungsergebnis?
Das Ergebnis der Tests sowie die medizinischen Befunde werden mit den Eltern besprochen, sodass die notwendigen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden können. Darüber hinaus beraten wir die Eltern zu Fragen der Kindergesundheit wie Ernährung, Impfschutz, Bewegung und Sport. Die Schuleingangsuntersuchung leistet somit einen Beitrag zur optimalen schulischen Förderung des Kindes und zur Beratung der Eltern. Grundschulen haben den gesetzlichen Auftrag grundlegende Kenntnisse zu vermitteln, darum sollte die Schule vor Schulbeginn über den gesundheitlichen Entwicklungsstand informiert sein, wenn dieser aus schulärztlicher Sicht das Lernen beeinträchtigen könnte. Dieses ist aber auf keinen Fall als "Krankheit" oder "Makel" zu betrachten. Alle Beteiligten, und besonders die Schule, haben dann die Möglichkeit die Kinder entsprechend Ihrer Bedürfnisse und Fähigkeiten besser zu fördern.
Sehen Sie Schuleingangsuntersuchung als individuelle Fachberatung an und nutzen Sie die Gelegenheit, um Fragen zu stellen!
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016
Stichwörter
Schulbeginn, Schuleingangsuntersuchung, HKM, Untersuchung, Einschulungsuntersuchung, ärztliche Untersuchung, Schulanfang, Einschulung, Schule