Einschulungsuntersuchung
Beschreibung
Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Gesundheitsamt
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 27-29
36341 Lauterbach (Hessen)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung.
Beachten Sie die Informationen zum Publikumsverkehr und zu den aktuellen Öffnungs- und Servicezeiten auf der Startseite unserer Homepage www.vogelsbergkreis.de!
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016
Stichwörter
HKM, Schulanfang, Schule, Einschulung, Untersuchung, Schulbeginn, ärztliche Untersuchung, Schuleingangsuntersuchung, Einschulungsuntersuchung