Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Beschreibung

    Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Amtsärztlicher und Sozialmedizinischer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Schiede 43

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Steinbühl 4

    Postfach

    35781 Weilburg

    (Kreiskrankenhaus Weilburg)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    HKM, Schulanfang, Schule, Einschulung, Untersuchung, Schulbeginn, ärztliche Untersuchung, Schuleingangsuntersuchung, Einschulungsuntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)