Einschulungsuntersuchung
Beschreibung
Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Gesundheitsamt
Adresse
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
Postfach
64711 Erbach
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontaktperson
Schulärztliches Team
Hausanschrift
Albert-Schweitzer-Straße 8
64711 Erbach
im Ärztehaus des Gesundheitszentrum Odenwaldkreis
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
64711 Erbach
Telefon Festnetz: 06062 70-1474
Fax: 06062 70-447
E-Mail: schulteam-ga@odenwaldkreis.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016
Stichwörter
HKM, Untersuchung, Schule, Einschulung, Schulanfang, Einschulungsuntersuchung, Schulbeginn, ärztliche Untersuchung, Schuleingangsuntersuchung