Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Beschreibung

    Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter direkt oder durch die Schulen im Auftrag der Gesundheitsämter.  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten die Sorgeberechtigten weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Adresse

    Postanschrift

    Kettelerstraße 29

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schulbeginn, Schuleingangsuntersuchung, HKM, Untersuchung, Einschulungsuntersuchung, ärztliche Untersuchung, Schulanfang, Einschulung, Schule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English