Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Beschreibung

    Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.

    Hinweise für Offenbach am Main: Einschulungsuntersuchung

    Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

    Alle Kinder, die zum 1. Juli das 6. Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig. Die Schuleingangsuntersuchung findet im Zeitraum von November bis Juni/Juli vor der Einschulung statt. Dazu erhalten die Erziehungsberechtigten von der zuständigen Schule ein Einladungsschreiben mit Untersuchungstermin und -ort sowie einen Fragebogen. Die Untersuchung erfolgt in den Räumen des Stadtgesundheitsamtes.

    Auf erforderliche Impfungen wird hingewiesen.

    Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

    Alle Kinder, die zum 1. Juli das 6. Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig. Die Schuleingangsuntersuchung findet im Zeitraum von November bis Juni/Juli vor der Einschulung statt. Dazu erhalten die Erziehungsberechtigten von der zuständigen Schule ein Einladungsschreiben mit Untersuchungstermin und -ort sowie einen Fragebogen. Die Untersuchung erfolgt in den Räumen des Stadtgesundheitsamtes.

    Auf erforderliche Impfungen wird hingewiesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Stadtgesundheitsamt

    Aktuelles

    Das Stadtgesundheitsamt ist Teil der Stadtverwaltung und für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständig. Wir bieten verschiedene Dienstleistungen an. Zuständig sind wir für alle in der Stadt Offenbach gemeldeten Personen.

    Beschreibung

    Das Stadtgesundheitsamt beobachtet, beschreibt und bewertet die gesundheitlichen Situation der Offenbacher Bevölkerung. Es hat den öffentlichen Auftrag die Gesundheit der Bürgerschaft zu schützen und zu fördern.

    Wir beraten und informieren in Fragen der Gesundheitsförderung, Gesundheitsgefährdung, Prävention und Krankheitsverhütung.

    In der Rubrik "Dienstleistungen" finden Sie Beratungs- und Informationsangebote sowie unsere Serviceleistungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    - Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Montag08:00 - 15:00 UhrDienstag08:00 - 15:00 UhrMittwoch08:00 - 14:00 UhrDonnerstag08:00 - 15:00 UhrFreitaggeschlossen


    Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. Bitte nutzen Sie den Kontakt der entsprechenden Dienstleistung.

    Die Aufgaben des Stadtgesundheitsamtes sind vielfältig und zum Teil zeitintensiv. Sie benötigen deshalb für fast alle Dienstleistungen einen TERMIN.

    Ob Sie einen Termin benötigen können sie der gewünschten Dienstleistung entnehmen.

    Gerne können Sie auch per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen!

    Wir sind nur für die Stadt Offenbach zuständig. Sie wohnen nicht in Offenbach? Dann wenden Sie sich an ihr zuständiges Gesundheitsamt.
    Sie wohnen im Kreis Offenbach? Wenden Sie sich an: Gesundheitszentrum Kreis OF

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Offenbach am Main: Einschulungsuntersuchung

    Bitte bringen Sie zum Termin mit:

    • Elternfragebogen
    • Vorsorgeheft
    • Impfbuch
    • Arztberichte (falls vorhanden)
    • Brille (wenn vorhanden)

    Bitte bringen Sie zum Termin mit:

    • Elternfragebogen
    • Vorsorgeheft
    • Impfbuch
    • Arztberichte (falls vorhanden)
    • Brille (wenn vorhanden)

    Kosten

    Hinweise für Offenbach am Main: Einschulungsuntersuchung

    Die Begutachtung ist gebührenfrei.

    Die Begutachtung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    HKM, Schulanfang, Schule, Einschulung, Untersuchung, Schulbeginn, ärztliche Untersuchung, Schuleingangsuntersuchung, Einschulungsuntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)