Einschulungsuntersuchung durchführen

    Beschreibung

    Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Gasse 28

    60313 Frankfurt am Main

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für einzelne Bereiche und Beratungsstellen gelten unterschiedliche Sprechzeiten.
     

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kinder- und Jugendmedizin

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Gasse 28

    60313 Frankfurt am Main

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do: 13:30 - 15:00 Uhr
    Nur nach Terminabsprache

    Di, Do: In den hessischen Schulferien – Nur nach Terminabsprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 212-33831(Kinder-und Jugendmedizin)

    Telefon Festnetz: +49 69 212-36165(Einschulungsuntersuchung)

    E-Mail: geschaeftsstelle53.3@stadt-frankfurt.de(Kinder- und Jugendmedizin)

    E-Mail: 53.Terminvergabe@stadt-frankfurt.de(Einschulungsuntersuchung)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Frankfurt am Main: Einschulungsuntersuchung

    • der ausgefüllte Anamnesebogen,
    • das Vorsorgeheft (U-Heft ) und der Impfausweis,
    • gegebenenfalls weitere medizinische Unterlagen,
    • gegebenenfalls vorhandene Hilfsmittel (Brille, Hörgerät)
    • Falls das Kind nicht in Begleitung seiner Personensorgeberechtigten zur Untersuchung kommt, wird eine Einverständniserklärung benötigt. Diese muss bestätigen, dass das Kind im Beisein der Person, die es begleitet, untersucht werden darf, dass dieser Person Auskünfte sowie Empfehlungen mitgeteilt werden und mögliche Arztbriefe für weiterführende Diagnostik ausgehändigt werden dürfen.
    • der ausgefüllte Anamnesebogen,
    • das Vorsorgeheft (U-Heft ) und der Impfausweis,
    • gegebenenfalls weitere medizinische Unterlagen,
    • gegebenenfalls vorhandene Hilfsmittel (Brille, Hörgerät)
    • Falls das Kind nicht in Begleitung seiner Personensorgeberechtigten zur Untersuchung kommt, wird eine Einverständniserklärung benötigt. Diese muss bestätigen, dass das Kind im Beisein der Person, die es begleitet, untersucht werden darf, dass dieser Person Auskünfte sowie Empfehlungen mitgeteilt werden und mögliche Arztbriefe für weiterführende Diagnostik ausgehändigt werden dürfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2008

    Technisch geändert am 03.03.2025

    Stichwörter

    Schuleingangsuntersuchung, Einschulung, HKM, Schulanfang, Untersuchung, Einschulungsuntersuchung, Schule, ärztliche Untersuchung, Schulbeginn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019