Schulwegsicherheit
Beschreibung
Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern und verdienen daher im besonderen Maße unsere Rücksicht. Grundschüler – vor allem Schulanfänger – sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Oft geschehen Verkehrsunfälle, weil die Kinder den Anforderungen der heutigen Verkehrsverhältnisse noch nicht gewachsen sind. Der sichere Schulweg ist zwar fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule, sollte aber mit den Kindern frühzeitig eingeübt werden. Bezugspersonen sollten stets mit gutem Beispiel vorangehen und die Verkehrsregeln – auch als Fußgänger – beachten, denn durch ihr vorbildliches Verhalten lernen Kinder mehr, als durch ständige Hinweise und Ermahnungen.
In den Schulen werden Schulwegpläne erarbeitet, Bus-, Schüler- und Elternlotsen können eingerichtet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und zuständig für alle verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie die Prüfung der Schulwegsicherheit.
Ansprechpartner
Gemeinde Malsfeld
Adresse
Hausanschrift
Lindenstraße 1
34323 Malsfeld
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Lindenstr. 1
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 13.00 18.30 Uhr Bürgerbüro: Montag bis Mittwoch: 07.30 15.30 Uhr Donnerstag: 07.30 18.30 Uhr Freitag: 07.30 13.30 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Malsfeld - Ordnungsamt / Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
(Zimmer: 102)
Lindenstr. 1
34323 Malsfeld
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 18.30 Uhr
Bürgerbüro:
Montag bis Mittwoch: 07.30 15.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 18.30 Uhr
Freitag: 07.30 13.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lisa Vogt
Hausanschrift
Lindenstr. 1
34323 MalsfeldHausanschrift
Zimmer: 102
Lindenstr. 1
34323 MalsfeldE-Mail: buergerbuero@malsfeld.eu
Telefon Festnetz: 05661 5002-74
Fax: 05661 5002-87
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Verkehrserziehung in der Schule findet statt in Kooperation mit der Landesverkehrswacht Hessen und der Unfallkasse Hessen (UKH). Die UKH ist als gesetzlicher Unfallversicherungsträger zuständig für Schulwegunfälle.
- Angebotsübersicht der Landesverkehrswacht Hessen(u.a. zur Schulwegsicherheit)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 28.08.2013
Stichwörter
Sicherheit, Schulwegsicherheit, Schulweg, Verkehrserziehung, Mobilitätsbildung, Schulwegsicherung, HKM, Schule, Schülerbeförderung