Schulwegsicherheit
Beschreibung
Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern und verdienen daher im besonderen Maße unsere Rücksicht. Grundschüler – vor allem Schulanfänger – sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Oft geschehen Verkehrsunfälle, weil die Kinder den Anforderungen der heutigen Verkehrsverhältnisse noch nicht gewachsen sind. Der sichere Schulweg ist zwar fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule, sollte aber mit den Kindern frühzeitig eingeübt werden. Bezugspersonen sollten stets mit gutem Beispiel vorangehen und die Verkehrsregeln – auch als Fußgänger – beachten, denn durch ihr vorbildliches Verhalten lernen Kinder mehr, als durch ständige Hinweise und Ermahnungen.
In den Schulen werden Schulwegpläne erarbeitet, Bus-, Schüler- und Elternlotsen können eingerichtet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und zuständig für alle verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie die Prüfung der Schulwegsicherheit.
Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
- Anhörung zu Verwarnungs- und Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Anmeldung von öffentlichen Versammlungen
- Anzeige des vorübergehenden Betriebs eines Gaststättengewerbes
- Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk)
- Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehrsraum
- Brauchtumsfeuer / Lagerfeuer
- Erlaubnisverfahren für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes
- Verbrennung pflanzlicher Abfälle
- Genehmigung für eine Glücksspielveranstaltung
Weitere Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Verkehrserziehung in der Schule findet statt in Kooperation mit der Landesverkehrswacht Hessen und der Unfallkasse Hessen (UKH). Die UKH ist als gesetzlicher Unfallversicherungsträger zuständig für Schulwegunfälle.
- Angebotsübersicht der Landesverkehrswacht Hessen(u.a. zur Schulwegsicherheit)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 28.08.2013
Stichwörter
Schülerbeförderung, Schule, Verkehrserziehung, Schulweg, Schulwegsicherung, HKM, Sicherheit, Schulwegsicherheit, Mobilitätsbildung