Schulwegsicherheit Gewährleistung

    Schulwegsicherheit

    Beschreibung

    Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern und verdienen daher im besonderen Maße unsere Rücksicht. Grundschüler – vor allem Schulanfänger – sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Oft geschehen Verkehrsunfälle, weil die Kinder den Anforderungen der heutigen Verkehrsverhältnisse noch nicht gewachsen sind. Der sichere Schulweg ist zwar fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule, sollte aber mit den Kindern frühzeitig eingeübt werden. Bezugspersonen sollten stets mit gutem Beispiel vorangehen und die Verkehrsregeln – auch als Fußgänger – beachten, denn durch ihr vorbildliches Verhalten lernen Kinder mehr, als durch ständige Hinweise und Ermahnungen.

    In den Schulen werden Schulwegpläne erarbeitet, Bus-, Schüler- und Elternlotsen können eingerichtet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und zuständig für alle verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie die Prüfung der Schulwegsicherheit.

    Ansprechpartner

    Stadt Lauterbach (Hessen) - Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Stichwörter

    Abteilung Ordnung, Allgemeine Ordnung, Allgemeine Sicherheit, Brandschutz, Feuerwehr, Ordnungsamt, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde, Ordnungspolizei, Ordnungswidrigkeit, Sicherheit

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verkehrserziehung in der Schule findet statt in Kooperation mit der Landesverkehrswacht Hessen und der Unfallkasse Hessen (UKH). Die UKH ist als gesetzlicher Unfallversicherungsträger zuständig für Schulwegunfälle.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 28.08.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schülerbeförderung, Schule, Verkehrserziehung, Schulweg, Schulwegsicherung, HKM, Sicherheit, Schulwegsicherheit, Mobilitätsbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)