Schulwegsicherheit Gewährleistung

    Schulwegsicherheit

    Beschreibung

    Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern und verdienen daher im besonderen Maße unsere Rücksicht. Grundschüler - vor allem Schulanfänger - sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Oft geschehen Verkehrsunfälle, weil die Kinder den Anforderungen der heutigen Verkehrsverhältnisse noch nicht gewachsen sind. Der sichere Schulweg ist zwar fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule, sollte aber mit den Kindern frühzeitig eingeübt werden. Bezugspersonen sollten stets mit gutem Beispiel vorangehen und die Verkehrsregeln - auch als Fußgänger - beachten, denn durch ihr vorbildliches Verhalten lernen Kinder mehr, als durch ständige Hinweise und Ermahnungen.

    In den Schulen werden Schulwegpläne erarbeitet, Bus-, Schüler- und Elternlotsen können eingerichtet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und zuständig für alle verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie die Prüfung der Schulwegsicherheit.

    Ansprechpartner

    Lahn-Dill-Kreis - 34.1 Schulservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Sportparkstraße 24

    35578 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Edagar Hobinka Str.
    Anzahl der Stellplätze: 50

    Haltestellen

    • Haltestelle: Theodor von Schacht Str. 9
      Linien:
      • Bus: Linie 11, 12, 18

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1940

    35529 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Schöffengrund - öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Neukirchener Straße 5

    35641 Schöffengrund

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwochs ist die Verwaltung für den Bürgerbetrieb geschlossen. Termine nur nach Vereinbarung! Donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Schöffengrund - Ordnungsbehördenbezirk

    Adresse

    Postanschrift

    Neukirchener Straße 5

    35641 Schöffengrund

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

    Mittwochs ist die Verwaltung für den Bürgerbetrieb geschlossen. Termine nur nach Vereinbarung! 

    Donnerstags von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verkehrserziehung in der Schule findet statt in Kooperation mit der Landesverkehrswacht Hessen und der Unfallkasse Hessen (UKH). Die UKH ist als gesetzlicher Unfallversicherungsträger zuständig für Schulwegunfälle.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 28.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schulweg, Schulwegsicherung, Verkehrserziehung, Sicherheit, Schule, Schülerbeförderung, Schulwegsicherheit, Mobilitätsbildung, HKM

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de