Schulwegsicherheit
Beschreibung
Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern und verdienen daher im besonderen Maße unsere Rücksicht. Grundschüler - vor allem Schulanfänger - sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Oft geschehen Verkehrsunfälle, weil die Kinder den Anforderungen der heutigen Verkehrsverhältnisse noch nicht gewachsen sind. Der sichere Schulweg ist zwar fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule, sollte aber mit den Kindern frühzeitig eingeübt werden. Bezugspersonen sollten stets mit gutem Beispiel vorangehen und die Verkehrsregeln - auch als Fußgänger - beachten, denn durch ihr vorbildliches Verhalten lernen Kinder mehr, als durch ständige Hinweise und Ermahnungen.
In den Schulen werden Schulwegpläne erarbeitet, Bus-, Schüler- und Elternlotsen können eingerichtet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und zuständig für alle verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie die Prüfung der Schulwegsicherheit.
Ansprechpartner
Lahn-Dill-Kreis - 34.1 Schulservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Edagar Hobinka Str.
Anzahl der Stellplätze: 50
Haltestellen
- Haltestelle: Theodor von Schacht Str. 9
Linien:- Bus: Linie 11, 12, 18
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06441 407-1365
Internet
Ordnungsamt [122_Verkehrsbehörde]
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkfläche Bürgermeisteramt
Anzahl der Stellplätze: 18
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags 08.00 - 12.30 / 13.30 - 17.00 Uhr dienstags - donnerstags 08.00 - 12.30 / 13.30 - 15.30 Uhr freitags 08.00 - 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Verkehrserziehung in der Schule findet statt in Kooperation mit der Landesverkehrswacht Hessen und der Unfallkasse Hessen (UKH). Die UKH ist als gesetzlicher Unfallversicherungsträger zuständig für Schulwegunfälle.
- Angebotsübersicht der Landesverkehrswacht Hessen(u.a. zur Schulwegsicherheit)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 28.08.2013
Stichwörter
Schulweg, Schulwegsicherung, Verkehrserziehung, Sicherheit, Schule, Schülerbeförderung, Schulwegsicherheit, Mobilitätsbildung, HKM