Deutsche Schulen im Ausland
Beschreibung
Das Auslandsschulwesen ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern: Die Bundesrepublik Deutschland und die Länder der Bundesrepublik Deutschland fördern personell und finanziell weltweit mehr als 140 anerkannte Deutsche Auslandsschulen mit deutschen, von der „Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland“ (Kultusministerkonferenz - KMK) anerkannten Schulabschlüssen sowie Schulen, die das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz der Stufe I und/oder II anbieten. Die deutsche schulische Arbeit im Ausland ist neben der Arbeit der Goethe-Institute und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes ein grundlegender Baustein und eines der nachhaltigsten Instrumente der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.
Die Deutschen Auslandsschulen stehen deutschsprachigen Kindern und Jugendlichen offen, deren Eltern befristet im Ausland tätig sind. An den Begegnungsschulen können außerdem auch Landeskinder einen deutschen Schulabschluss erwerben.
zuständige Stelle
Grundsätzliches Informationsmaterial rund um den Auslandsschuldienst finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).
Zuständigkeit
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig. Hessische Lehrkräfte, die Interesse an einer Tätigkeit im Auslandsschuldienst haben, finden auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums entsprechende Informationen und Hinweise.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Aktuelles
Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.
Kontakt
Internet
Stichwörter
HKM
Kosten
Die Deutschen Auslandsschulen sind Privatschulen, die schulgeldpflichtig sind.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 20.10.2016
Stichwörter
Abschlüsse, Auslandsschulen, Privatschulen, Kinder, HKM, Ausland, Jugendliche, Schulen