Sammlungen
Beschreibung
Sammlungen bedürfen in Hessen keiner Erlaubnis.
Ansprechpartner
Gemeinde Körle
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze vor dem Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Körle
Linien:- Regionalbahn: Linie RT5
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch: vormittags geschlossen 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Girocard, Bezahlsysteme, Rechnung, Lastschriftverfahren, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeinde Körle
Empfänger: Gemeinde Körle
IBAN: DE08 5206 2601 0002 8066 73
BIC:
Bankinstitut: VR-Bank Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Für Behinderte ist eine Klingel / Sprechanlage angebracht.
Bezahlmöglichkeiten: Some(girocard (Die Girocard, umgangssprachlich auch als Girokarte bezeichnet, wurde vom Zentralen Kreditausschuss gegründet.)), Some(Lastschrift), Some(Rechnung), Some(ePayment), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)), Some(Barzahlung)
Hinweise (Besonderheiten)
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt das "Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen" (DZI), 14195 Berlin, Bernadottestr. 94. Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs.
Auf dieser Basis beantwortet das DZI gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der "Deutsche Spendenrat e.V".
Betrügerisches Verhalten bei Haus- und Straßensammlungen kann im Wege der Strafverfolgung sanktioniert werden. Gegen Sammlungen, die gegen die Öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, kann nach Polizeirecht eingeschritten werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Sammlungen, Sammlung, Sortiment