Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

    Sammlungen

    Beschreibung

    Sammlungen bedürfen in Hessen keiner Erlaubnis.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neuhof - Hauptabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenplatz 4

    36119 Neuhof

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Fulda - Fachdienst 3100 - Ordnungs- und Gewerberecht

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1654

    36006 Fulda

    Hausanschrift

    Wörthstraße 15

    36037 Fulda

    (Haupteingang: Tannenbergstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag & Donnerstag
    08:30 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt das "Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen" (DZI), 14195 Berlin, Bernadottestr. 94. Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs.

    Auf dieser Basis beantwortet das DZI gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien. 

    Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der "Deutsche Spendenrat e.V".

    Betrügerisches Verhalten bei Haus- und Straßensammlungen kann im Wege der Strafverfolgung sanktioniert werden. Gegen Sammlungen, die gegen die Öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, kann nach Polizeirecht eingeschritten werden.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sammlungen, Sammlung, Sortiment

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019