• Lohra (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

Sammlungen

Beschreibung

Sammlungen bedürfen in Hessen keiner Erlaubnis.

Ansprechpartner

Gemeinde Lohra

Adresse

Hausanschrift

Heinrich-Naumann-Weg 2

35102 Lohra

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 17.00 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

Kontakt

Telefon: 06462 2007-0

Telefax: 06462 2007-11

E-Mail: info@lohra.de

Internet

Version

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Hinweise (Besonderheiten)

Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt das "Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen" (DZI), 14195 Berlin, Bernadottestr. 94. Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs.

Auf dieser Basis beantwortet das DZI gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien. 

Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der "Deutsche Spendenrat e.V".

Betrügerisches Verhalten bei Haus- und Straßensammlungen kann im Wege der Strafverfolgung sanktioniert werden. Gegen Sammlungen, die gegen die Öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, kann nach Polizeirecht eingeschritten werden.

 

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 19.11.2008

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Sammlungen, Sammlung, Sortiment

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019