- Breidenbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
Sammlungen
Beschreibung
Sammlungen bedürfen in Hessen keiner Erlaubnis.
Ansprechpartner
Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Fußläufig erreichbar
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück)
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
- Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Terminvereinbarung
Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.
Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.
Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.
Kontakt
Telefon: 06465 68-0
E-Mail: info@breidenbach.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt das "Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen" (DZI), 14195 Berlin, Bernadottestr. 94. Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs.
Auf dieser Basis beantwortet das DZI gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der "Deutsche Spendenrat e.V".
Betrügerisches Verhalten bei Haus- und Straßensammlungen kann im Wege der Strafverfolgung sanktioniert werden. Gegen Sammlungen, die gegen die Öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, kann nach Polizeirecht eingeschritten werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Sammlungen, Sammlung, Sortiment