Sammlungen
Beschreibung
Sammlungen bedürfen in Hessen keiner Erlaubnis.
Ansprechpartner
Gemeinde Weinbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mit Termin:
Montag und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 15:00 - 19:00 Uhr
Ohne Termin:
Dienstag: 07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Außerhalb der Servicezeiten bitten wir um Terminvereinbarung. Jeder erste Mittwoch im Monat ohne Termin.
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt das "Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen" (DZI), 14195 Berlin, Bernadottestr. 94. Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs.
Auf dieser Basis beantwortet das DZI gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der "Deutsche Spendenrat e.V".
Betrügerisches Verhalten bei Haus- und Straßensammlungen kann im Wege der Strafverfolgung sanktioniert werden. Gegen Sammlungen, die gegen die Öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, kann nach Polizeirecht eingeschritten werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Sammlungen, Sortiment, Sammlung