Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

    Sammlungen

    Beschreibung

    Sammlungen bedürfen in Hessen keiner Erlaubnis.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Dreieich

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 45

    Postfach

    63303 Dreieich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kosten

    Hinweise für Dreieich: Spezielle Hinweise für Stadt Dreieich

    Die Kosten für eine Sammlungserlaubnis betragen 130 Euro. Wird die Sammlung für gemeinnützige Zwecke durchgeführt, wird die Erlaubnis gebührenfrei erteilt.

    Gebühr: 130,00 €



    Die Kosten für eine Sammlungserlaubnis betragen 130 Euro. Wird die Sammlung für gemeinnützige Zwecke durchgeführt, wird die Erlaubnis gebührenfrei erteilt.

    Gebühr: 130,00 €



    Hinweise (Besonderheiten)

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt das "Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen" (DZI), 14195 Berlin, Bernadottestr. 94. Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs.

    Auf dieser Basis beantwortet das DZI gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien. 

    Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der "Deutsche Spendenrat e.V".

    Betrügerisches Verhalten bei Haus- und Straßensammlungen kann im Wege der Strafverfolgung sanktioniert werden. Gegen Sammlungen, die gegen die Öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, kann nach Polizeirecht eingeschritten werden.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sammlungen, Sammlung, Sortiment

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019