Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Magistrat der Stadt Sontra - Sachgebiet: Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:20 Uhr und 13.30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadkasse Sontra
Empfänger: Stadkasse Sontra
IBAN: DE97 5226 0385 0001 9160 17
BIC: GENODEF1ESW
Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG
Stadtkasse Sontra
Empfänger: Stadtkasse Sontra
IBAN: DE31 5329 0000 0037 0059 08
BIC: GENODE51BHE
Bankinstitut: VR-Bankverein Bad Hersfeld-Rotenburg eG
Stadtkasse Sontra
Empfänger: Stadtkasse Sontra
IBAN: DE20 5225 0030 0006 0008 97
BIC: HELADEF1ESW
Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren