Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 5 - Tiefbau, Umwelt, Ver- und Entsorgung
Beschreibung
Der Fachbereich 5 - Tiefbau, Umwelt, Ver- und Entsorgung - ist zuständig für städtische Verkehrsflächen und Gewässer, für städtische Tiefbaumaßnahmen, die Wasserversorgung mit dem Leitungsnetz, Brunnen, Quellen, Hochbehältern etc. und die Abwasserentsorgung mit dem Leitungsnetz, Kläranlagen etc. und den Baubetriebshof.
Adresse
Postanschrift
Landgrafenstraße 12
Postfach
37235 Hessisch Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05602 807152
Kontaktperson
Herr S. Stück
Postanschrift
Landgrafenstraße 12
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-140
E-Mail: s.stueck@hessisch-lichtenau.de
Herr B. Krengel
Postanschrift
Landgrafenstraße 12
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-174
E-Mail: b.krengel@hessisch-lichtenau.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schneeräumung, Reinigung, Müllabfuhr, Stadtreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Schmutz, Straßenreinigung, Straße kehren, Gehwegreinigung, Winterdienst, Kehrmaschine